hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
Zu a) Behandlung
der eingegangenen Stellungnahmen
1. Die
Anregungen und Hinweise, die während der frühzeitigen Beteiligung eingebracht
wurden, werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise
berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
Zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 der Gemeinde Oevenum für das Gebiet Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“, Grundstücke Buurnstrat 26 und 28 und der zugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
oder aber: mit folgenden Änderungen gebilligt:
3. Der Entwurf des Planes und der
Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu
benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen
Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins
Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes
Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt.
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen/
Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses
Davon anwesend: *
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende
Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen
des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren
weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeinde Oevenum hat am 20.07.2017 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“,
Grundstücke Buurnstrat 26 und 28 gefasst. Anlass für die Aufstellung ist die
Absicht die in dem Plangebiet bestehende Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“ zu
sanieren und zu erweitern. In diesem Zusammenhang wurden als Planungsziele die
Ausweisung eines Sondergebiets - Ferienhausanlage und die Regelung gestalterischer
Vorgaben festgelegt. Da das Planverfahren gemäß § 12 BauGB als
vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt wird, wurden ferner die verbindliche
Gestaltung des Vorhabens gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Sicherung
des dauerhaften Betriebs der Ferienhausanlage einschl. des dazugehörigen Cafés
als Planungsziele formuliert.
Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die
frühzeitige Behördenbeteiligung hat stattgefunden und die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung
durchgeführt. Die hier vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in die
Planunterlagen eingearbeitet.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 wurde im
nordöstlichen Bereich um ein Teilstück erweitert. Grund hierfür ist eine
geringfügige Überbauung der Flurstücksgrenze durch das bestehende Gebäude im
nordöstlichen Bereich des Vorhabengebietes. Das Gebäude ist Teil der
Vorhabenplanung und muss somit vollständig innerhalb des Geltungsbereichs
liegen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplans für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2
BauGB zu beteiligen. Zusätzlich
sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3
Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über
den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Dazu ist von der Gemeinde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu
fassen.