Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Oevenum für das Gebiet Ferienhausanlage "Hus an de Marsch", Grundstücke Buurnstrat 26 und 28
hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Oev/000114/1
Art
Beschlussvorlage Oevenum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

1.    Die Anregungen und Hinweise, die während der frühzeitigen Beteiligung eingebracht wurden, werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.  

Zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 der Gemeinde Oevenum für das Gebiet Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“, Grundstücke Buurnstrat 26 und 28 und der zugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

oder aber: mit folgenden Änderungen gebilligt:

3.    Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses

Davon anwesend: *

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                                    Stimmenthaltungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Oevenum hat am 20.07.2017 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“, Grundstücke Buurnstrat 26 und 28 gefasst. Anlass für die Aufstellung ist die Absicht die in dem Plangebiet bestehende Ferienhausanlage „Hus an de Marsch“ zu sanieren und zu erweitern. In diesem Zusammenhang wurden als Planungsziele die Ausweisung eines Sondergebiets - Ferienhausanlage und die Regelung gestalterischer Vorgaben festgelegt. Da das Planverfahren gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt wird, wurden ferner die verbindliche Gestaltung des Vorhabens gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Sicherung des dauerhaften Betriebs der Ferienhausanlage einschl. des dazugehörigen Cafés als Planungsziele formuliert.

Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung hat stattgefunden und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durchgeführt. Die hier vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in die Planunterlagen eingearbeitet.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 10 wurde im nordöstlichen Bereich um ein Teilstück erweitert. Grund hierfür ist eine geringfügige Überbauung der Flurstücksgrenze durch das bestehende Gebäude im nordöstlichen Bereich des Vorhabengebietes. Das Gebäude ist Teil der Vorhabenplanung und muss somit vollständig innerhalb des Geltungsbereichs liegen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplans für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Dazu ist von der Gemeinde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.