Beschlussempfehlung:
Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wyk auf Föhr wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung-BekanntVO) des Landes Schleswig-Holstein hat sich dahingehend geändert, dass die Aushangsfrist nur noch 1 Woche beträgt. Damit ist die Hauptsatzung zu diesem Punkt nicht ständig angepasst werden muss, wird grundsätzlich auf die landesrechtlichen Bekanntmachungsbestimmungen verwiesen.
Anlagen:
3.
Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wyk auf Föhr
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom und mit Genehmigung des Landrates des Kreise Nordfriesland folgende 3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Stadt Wyk auf Föhr erlassen:
Artikel I
Die Hauptsatzung der Stadt Wyk auf Föhr vom 25.07.2000, zuletzt geändert am 21.12.2001, wird wie folgt geändert:
Der § 15, Abs. 1, erhält die folgende Fassung:
Satzungen und Verordnungen der Stadt werden durch Aushang an ihren Bekanntmachungstafeln, die sich
- auf dem Grundstück Badestraße 111,
- auf dem Miele-Gosche-Platz im Ortsteil Boldixum, Ecke Ocke-Nerong-Straße und
Dörpstraat,
- am Rathaus der Stadt Wyk auf Föhr, Hafenstraße 23,
befinden, entsprechend den landesrechtlichen Bekanntmachungsbestimmungen bekannt gemacht und verkündet. Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit dem Ablauf der Aushangsfrist bewirkt.
Artikel II
§ 17
In-Kraft-Treten
Diese 3. Nachtragssatzung tritt nach dem Tage der Verkündung in Kraft.
Wyk auf Föhr, den
Roth
Bürgermeister