Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gemeinde Dunsum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 911.179,39 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2014 beläuft sich auf
21.636,43 EUR.
Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage zugeführt, bis
diese 25% der allgemeinen Rücklage beträgt. Ein möglicher überschießender
Betrag wird der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von
126.050,02 EUR steigt um 23.460,28 EUR auf 149.510,30
EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 20.131,12 EUR werden
genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Dunsum hat den Jahresabschluss 2014 der
Gemeinde Dunsum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum
Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 20.131,12 EUR soll in der
nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen
und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der
engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz
der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2014 beträgt 106.800,00 EUR. Dem gegenüber steht das
IST mit 101.730,52 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz
wurde somit um 5.069,48 EUR
unterschritten.
6. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: