Betreff
Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB der Gemeinde Oldsum für das Gebiet östlich des Eemelkeswai, südlich des Bütjeharepswai und nördlich der Landesstraße L214
Hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Old/000114
Art
Beschlussvorlage Oldsum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

  1. Für das Gebiet der Gemeinde Oldsum für das Gebiet östlich des Eemelkeswai, südlich des Bütjeharepswai und nördlich der Landesstraße L214 gemäß beiliegender Übersichtskarte wird der Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele:

  1. Für die Aufstellung der Erhaltungssatzung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.1  Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt

2.2  Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 172 Abs. 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:…;

Davon anwesend: …. , Ja-Stimmen:…. ,  Nein-Stimmen: ….. ,

Stimmenthaltungen: ….

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:….

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Oldsum beabsichtigt, die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB für das Gebiet der Gemeinde Oldsum für das Gebiet östlich des Eemelkeswai, südlich des Bütjeharepswai und nördlich der Landesstraße L214 einzuleiten.

 

Das Gebiet soll in 2 Satzungsbereiche aufgeteilt werden. Dies dient der Vermeidung von Befangenheitssituationen und dem Erhalt der Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung.

Die Satzung für den "Bereich B" umfasst das Gebiet östlich des Eemelkeswai, südlich des Bütjeharepswai und nördlich der Landesstraße L214.

 

Mit der Erhaltungssatzung wird die städtebauliche Zielsetzung verfolgt, „bauliche Anlagen, welche allein oder in Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägen oder sonst von städtebauliche, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischen Bedeutung sind“ (zitiert nach § 172 Abs. 3 BauGB) zu erhalten.

 

Neben der oben beschrieben Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestaltung (Ortsbild) ist ferner die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutz) ein Ziel der Erhaltungssatzung. Insbesondere bei einer beantragten Nutzungsänderung von Wohngebäuden, die für Dauerwohnzwecken genehmigt und genutzt sind bzw. waren, zu Ferienwohnzwecken kommt diesem Gesichtspunkt eine besondere Bedeutung zu.