Betreff
Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB der Stadt Wyk auf Föhr
für das Gebiet im Ortsteil Boldixum begrenzt durch einen Abstand von ca. 30 m südlich zur Ocke-Nerong-Straße im Norden, der Gemeindegrenze zu Wrixum im Westen sowie dem Nieblumstieg im Südenund Osten
- Satzungsgebiet XIX -
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Stadt/002248
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

1.    Für  das auf der anliegenden Plankarte gekennzeichnete Gebiet im Ortsteil Boldixum begrenzt durch einen Abstand von ca. 30 m südlich zur Ocke-Nerong-Straße im Norden, der Gemeindegrenze zu Wrixum im Westen sowie dem Nieblumstieg im Süden und Osten - Satzungsgebiet XIX – wird der Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB gefasst.

Zu b) Festlegung der Planungsziele

2.    Für die Aufstellung der Erhaltungssatzung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.1          Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt

2.2          Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung

3      Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 172 Abs. 2 BauGB).

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses

Davon anwesend: *

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                                    Stimmenthaltungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Stadt Wyk auf Föhr beabsichtigt, die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB für das auf der anliegenden Plankarte gekennzeichnete Gebiet im Ortsteil Boldixum begrenzt durch einen Abstand von ca. 30 m südlich zur Ocke-Nerong-Straße im Norden, der Gemeindegrenze zu Wrixum im Westen sowie dem Nieblumstieg im Süden und Osten.

Ausgangspunkt

Seit den 80iger Jahren des vorigen Jahrhunderts sind durch die Stadt Wyk auf Föhr für insgesamt 18 Teilbereiche des Stadtgebietes Erhaltungssatzungen erlassen worden, zuerst nach § 39h Bundesbaugesetz (BBauG) später nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB). Die jüngste Satzung für das Satzungsgebiet XVIII wurde im Jahr 2017 aufgestellt. Mit diesen Satzungen sind der Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen in den jeweiligen Satzungsgebieten einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt unterworfen worden.

Zielsetzung

Mit den Erhaltungssatzungen wird die städtebauliche Zielsetzung verfolgt, „bauliche Anlagen, welche allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägen oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischen Bedeutung sind“ (zitiert nach § 172 Abs. 3 BauGB), zu erhalten.

Neben der oben beschriebenen Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestaltung (Ortsbild) kann ferner die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutz) Ziel einer Erhaltungssatzung sein. Insbesondere bei einer beantragten Nutzungsänderung von Wohngebäuden, die für Dauerwohnzwecke genehmigt und genutzt sind bzw. waren, zu Ferienwohnzwecken kommt diesem Gesichtspunkt eine besondere Bedeutung zu.