Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2013 der Gemeinde Oevenum wird von der
Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 2.926.021,32 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag per 31.12.2013 beläuft sich auf 128.529,93
EUR.
Der nicht abgedeckte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen
und wird frühestens nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage
ausgeglichen.
Ebenso wird der negative Betrag der Ergebnisrücklage von 27.024,60 EUR auf neue
Rechnung als nicht abgedeckter Jahresfehlbetrag vorgetragen. Der negative
Ausweis der Ergebnisrücklage resultiert aus den vorgenommenen
Eröffnungsbilanzkorrekturen 2013.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von -20.351,01
EUR steigt um 94.405,78 EUR auf 74.054,77
EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 176.016,74 EUR
werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oevenum hat den Jahresabschluss 2013
der Gemeinde Oevenum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt
zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 176.016,74 EUR soll in der
nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen
und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der
engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz
der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2013 beträgt 632.600,00
EUR. Dem gegenüber steht das IST
mit 659.036,83 EUR. In dem IST sind die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 26.436,83
EUR überschritten.