Betreff
1. Änderung der Ortsgestaltungssatzung Nebel
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
Neb/000081/1
Art
Beschlussvorlage Nebel

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeinde Nebel beschließt die 1. Änderung der Ortsgestaltungssatzung gemäß Anlage als Satzung.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Nebel beabsichtigt, die Ortsgestaltungssatzung (OGS) zu ändern, um missverständliche Regelungen und Hinweise eindeutig zu formulieren. Auslöser hierzu war eine Anregung des Kreises Nordfrieslands.

 

Die Änderungen betreffen die Formulierungen zu § 7 – Wandöffnungen –. Die Formulierung des § 7 – Wandöffnungen – wurde neu strukturiert und klarer formuliert. Inhaltlich gibt der neu formulierte Paragraph sinngemäß im Wesentlichen das wieder, was auch zuvor gemeint war.

 

Im Zuge des Änderungsverfahrens wies der Kreis Nordfriesland darauf hin, dass durch Änderung der OGS die gestalterischen Festsetzungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde außer Kraft gesetzt werden. Um die Wirksamkeit der Festsetzungen trotzdem aufrecht zu erhalten, wurde der ehemals § 15 – Inkrafttreten – in § 15 – spezielle Regelungen im Geltungsbereich der Bebauungspläne – ersetzt. Der Absatz – Inkrafttreten – wurde zum § 16.

 

Der neue § 15 am Schluss der Satzung wurde in Absprache mit dem Kreis Nordfriesland geändert, da die bisherige Regelung nicht umsetzbar ist.

Es wird nun klargestellt, dass die Ortsgestaltungssatzung als neueres Recht anzuwenden ist, wenn sie einzelnen gestalterischen Regelungen aus zuvor in Kraft getretenen Bebauungsplänen widerspricht.