Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gemeinde Süderende wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 1.622.777,20 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresfehlbetrag per 31.12.2014 beläuft sich auf 15.552,26 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird
aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein nicht
abgedeckter Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird
frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum
Jahresabschluss 396.010,18 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 58.722,26 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind
im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen
zurückzuführen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Süderende hat den Jahresabschluss 2014
der Gemeinde Süderende mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten
und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 58.722,26 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben sind im Wesentlichen systembedingt und auf das Fehlen von
Deckungskreisen und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im
Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz
der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 326.100,00 EUR. Dem gegenüber steht das
IST mit 325.497,99 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz
wurde somit um 602,01 EUR unterschritten.
6. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: