Beschlussempfehlung:
Die anliegende Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Asylsuchenden und Flüchtlingen in Unterkünften des Amtes Föhr-Amrum sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren (Unterbringungssatzung) und die anliegende Hausordnung über die Benutzung der Unterkünfte des Amtes Föhr-Amrum gemäß § 7 der Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Asylsuchenden und Flüchtlingen (Unterbringungssatzung) werden beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Dem Amt Föhr-Amrum obliegt die Aufgabe Obdachlose, Asylsuchende und
anerkannte Flüchtlinge, die dem Amt offiziell zugewiesen werden, räumlich
unterzubringen:
Das Amt Föhr-Amrum ist verpflichtet obdachlose Personen, Asylsuchende
und anerkannten Flüchtlinge, die dem Amt Föhr-Amrum zur Aufnahme und
Unterbringung zugeordnet offiziell zugewiesen werden räumlich unterzubringen.
Zu diesem Zwecke unterhält das Amt Föhr-Amrum eigene Unterkünfte als
öffentliche Einrichtung und hat überdies Unterkünfte zum Zwecke der Unterkunft
der o.g. Personengruppen angemietet.
Die Benutzung dieser Unterkünfte ist gebührenpflichtig. Zur Regelung der Gebühren und Rahmenbedingungen dieser Leistungen ist der Erlass der als Anlage beigefügten Unterbringungssatzung und der Hausordnung zur Unterbringungssatzung erforderlich. Mit der als Anlage beigefügten Satzung wird eine Grundlage geschaffen, ausstehende Zahlungen einzufordern.
Anlagen:
Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Asylsuchenden und Flüchtlingen in Unterkünften des Amtes Föhr-Amrum sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren (Unterbringungssatzung)
Hausordnung über die Benutzung der Unterkünfte des Amtes Föhr-Amrum gemäß § 7 der Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Asylsuchenden und Flüchtlingen (Unterbringungssatzung)