Betreff
Zustimmung zur Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Borgsum-Witsum
Vorlage
Borg/000101
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

Der Wahl von Erik Jensen zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Borgsum-Witsum und der Wahl des Sven Martens zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Borgsum-Witsum sowie deren Ernennung zu Ehrenbeamten der Gemeinde Borgsum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.

Sachdarstellung mit Begründung:

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Borgsum-Witsum am 02.02.2018 sind Herr Erik Jensen für sechs Jahre zum Wehrführer und Herr Sven Martens für sechs Jahre zum stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Borgsum wiedergewählt worden. Die beiden Gewählten erfüllen die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt eines Wehrführers bzw. eines stellvertretenden Wehrführers.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 10.02.1996 bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Gewählten sind außerdem durch Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten der Gemeinde Borgsum zu ernennen.