Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindesammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Gemeinde Dunsum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 948.626,53 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2016 beläuft sich auf
11.144,79 EUR.
Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage zugeführt, bis
diese 33 % der allgemeinen Rücklage beträgt. Ein möglicher überschießender
Betrag wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt zum
Jahresabschluss 187.680,04 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 5.860,08 EUR werden
genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Dunsum hat den Jahresabschluss 2016 der
Gemeinde Dunsum ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum
Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 5.860,08 EUR sollen in der nächsten Sitzung der Gemeindeversammlung
genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen
systembedingt und auf das Fehlen von Deckungskreisen und Ausweisänderungen von
zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der
GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2016 beträgt 115.600,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 115.542,37 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 57,63 EUR unterschritten.
Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: