Betreff
6. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr, für das Gebiet -Hotel Haus Jensen- östlich der Osterstraße und westlich der Straße Forstweg jeweils in zweiter Baureihe, südlich der Waldstraße, in einem 3,50 m breiten Streifen über den südlich an die Waldstraße angebunden öffentlichen Parkplatzes und nördlich der Gmelinstraße, als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier:
a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Pla nungsziele
Vorlage
Stadt/002269
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Für einen Teilbereich des Gebietes des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet -Hotel Haus Jensen- östlich der Osterstraße und westlich der Straße Forstweg jeweils in zweiter Baureihe, südlich der Waldstraße, in einem 3,50 m breiten Streifen über den südlich an die Waldstraße angebunden öffentlichen Parkplatz und nördlich der Gmelinstraße wird der Beschluss zur Aufstellung der 6. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.

 

  1. Das Planverfahren wird als vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung gemäß § 12 BauGB und als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

  1. Es werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

3.1  Festlegung der Art der Nutzung als Sondergebiet „Hotel“, zur Sicherung des Hotelstandortes;

 

3.2  Festlegung der Art der Nutzung als Sondergebiet „Dauerwohnen“ oder als ein reines Wohngebiet (WR), zur Umsetzung einer neuen Wohnform in Verbindung mit den Infrastrukturen des Haus Jensen - die Art der Nutzung wird im weiteren Verfahren mit dem Kreis Nordfriesland abgestimmt-;

 

3.3  Festlegung des Maßes der baulichen Nutzung, um eine angemessene bauliche Erweiterung zur Sicherstellung eines wirtschaftlichen Betriebes des Hotels zu gewährleisten;

 

3.4  Regelung gestalterischer Vorgaben, um die Einbindung der bestehenden und künftigen Baukörper in den städtebaulichen Zusammenhang der Umgebung sicherzustellen;

 

3.5  Festsetzung von Verkehrsflächen und Stellplätzen sowie die Festsetzung eines Geh-Fahr und Leitungsrechts über das Flurstück 232, um eine bereits genutzt Zuwegung planungsrechtlich zu sichern;

 

3.6  Klärung der verkehrlichen Belastungssituation;

 

3.7  Ausgleich der zusätzlich versiegelten Flächen sinngemäß einer naturschutzfachlichen Ausgleichregelung;

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung mit der Möglichkeit zur, sich zur Planung zu äußern (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 BauGB), erfolgt durch zweiwöchige Offenlage des Geltungsbereiches und der Planungsziele im Amt Föhr-Amrum in 25938 Wyk auf Föhr, Hafenstraße 23, beim Bau- und Planungsamt in den Zimmern Nr. 23 – 25. Der Einsichtszeitraum beginnt nach der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

 

  1. Die Ausarbeitung der Planunterlagen, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt über ein durch den Vorhabenträger beauftragtes Planungsbüro.

 

  1. Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.

 

  1. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mit-glieder/innen des *-Ausschusses

Davon anwesend: *

 

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                                    Stimmenthaltungen:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

a)Aufstellungsbeschluss

 

Sachverhalt, Problemstellung, Planungserfordernis

Um den langfristigen Bestand des Haus Jensen sicherzustellen, soll die bestehende Nutzungsart festgeschrieben werden. Ferner sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung zu schaffen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Erhalt der Einrichtung auf lange Sicht zu verbessern.

 

Im Rahmen der zukünftigen Planungen sollen nördlich des Bestandgebäudes 3 weitere Baukörper entstehen.

Zwei Gebäude mit je neun Gästeeinheiten (Appartements mit Teeküche) werden unmittelbar dem Hotelbetreib des Haus Jensen untergeordnet.

Ein drittes Gebäude soll für eine alternative Wohnform errichtet werden. Hier sollen zukünftig sechs Wohneinheiten als seniorengerechte bzw. barrierefreie Dauerwohnungen entstehen. Die Bewohner können sich selbstständig versorgen, sollen aber auch die Möglichkeit bekommen die gastronomischen Angebote sowie die Wellnessangebote des Haus Jensen mit zu nutzen.

 

Anstelle des bisherigen allgemeinen Wohngebietes (WA) ist ein Sondergebiet „Hotel“ auszuweisen. Für die alternative Wohnform ist im weiteren Verfahren mit dem Kreis Nordfriesland abzuklären, ob hier ein Sondergebiet „Dauerwohnen“ oder ein reines Wohngebiet (WR) festgesetzt wird.

 

Die Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Wyk auf Föhr, ist durch eine Änderung durch Berichtigung im Rahmen des Verfahrens anzupassen.

 

b) Planungsziele

 

Die nach den bisherigen Bebauungsplanfestsetzungen bestehenden Möglichkeiten des Maßes der Nutzung sind ausgeschöpft. Um eine künftige bauliche Weiterentwicklung ermöglichen zu können, müssen die Ausnutzungsziffern erhöht werden, weil keine Grundstücksvergrößerungen möglich sind.

 

Angesichts der ohnehin großmaßstäblichen bestehenden Klinikgebäude westlich des Plangebietes und der im Vergleich dazu kleinmaßstäblichen Bebauung östlich des Plangebietes kommen der Anordnung und Ausgestaltung künftiger neuer Gebäude eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Dies gilt nicht nur für den Zusammenhang zwischen neuen und bestehenden Gebäuden des Haus Jensen, sondern auch im Hinblick auf deren städtebauliche Auswirkungen für die Umgebung. Deren Massstäblichkeit und gestalterischen Besonderheiten sind bei der Planung zu berücksichtigen (z. B. Geschosszahl, Höhenentwicklung, Dachformen). Die entsprechenden Rahmensetzungen sind im Zusammenhang mit der beabsichtigten Bebauungsplanänderungen festzusetzen (Baugrenzen, Geschosszahlen usw.).

 

Im weiteren Verfahren sind auch die verkehrlichen Auswirkung der künftigen Erweiterung des Hotelbetriebes zu klären sowie ein Ausgleich für die zusätzliche Flächenversiegelung.

 

Für die Schaffung der oben beschriebenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist diese Bebauungsplanänderung erforderlich.