Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses der Amrum Touristik Wittdün 2015 und Beschlussfassung über die Handhabung des Verlustes
Vorlage
Witt/000096
Art
Beschlussvorlage Wittdün

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittdün auf Amrum stellt den Jahresabschluss 2015 der Amrum Touristik wie folgt fest:

 

Der Jahresabschluss der Amrum Touristik Wittdün zum 31. Dezember 2015 wird auf 6.947.594,19 EUR (Bilanzsumme), die Summe der Erträge auf 1.657.399,37 EUR, die Summe der Aufwendungen auf 2.006.631,01 EUR und damit der Jahresverlust auf 349.231,64 EUR festgestellt.

 

Der Jahresfehlbetrag wird durch die Gemeinde Wittdün auf Amrum ausgeglichen.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Jahresabschluss 2015 der Amrum Touristik Wittdün wurde vom Steuerberater Hesse aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH geprüft.

 

Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht hat Fidelis Revision GmbH folgenden

 

eingeschränkten Bestätigungsvermerk

 

erteilt:

 

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Amrum Touristik Wittdün für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft.

Durch § 13 Abs. 1 KPG wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 HGrG.

 

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 1 KPG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben.

 

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Werkleiters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

 

Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt:

Eine für bis zum Bilanzstichtag entstandene Energiekosten erforderliche Rückstellung in Höhe von ca. 100.000,00 EUR wurde nicht gebildet.

 

Mit dieser Einschränkung entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bilder der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Mit der genannten Einschränkung steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen, solange die entstehenden Verluste durch die Gemeinde Wittdün ausgeglichen werden.

 

Waren (Müritz), den 19. Januar 2018

 

Fidelis Revision GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

gez.: G. Wenner

Wirtschaftsprüfer

 

Der Prüfungsbericht ist dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das GPA hat den Prüfungsbericht am 28.05.2018 mit eigener Feststellung zurückgesandt.

 

Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises Nordfriesland:

 

Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen.

 

Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.

 

Da der Jahresabschluss nicht in der vorgeschriebenen Zeit aufgestellt wurde und somit die Prüfung nicht zeitnah erfolgen konnte, bitte ich um Ihre Stellungnahme, wo Ihrer Ansicht nach Hemmnisse in der Erstellung des Jahresabschluss liegen und welche Schritte von Ihnen eingeleitet werden, um zukünftig eine fristgerechte Erstellung und zeitnahe Vorlage der Prüfungsberichte gewährleisten zu können.