Betreff
Neugestaltung des Vorplatzes des Aqua-Wyk im Zuge des Promenadenbaus hier: Grundsatzbeschluss zur Pflasterung
Vorlage
Stadt/001582/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt grundsätzlich die Ausführung der Pflasterarbeiten auf dem Vorplatz des Aqua-Wyk in hellem Granit.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 15.08.2006 beauftragt, die Vorgehensweise zur Beschlussfassung über die Neugestaltung des Vorplatzes des Aqua-Wyk im Zuge des Promenadenbaus zu überprüfen.

 

Die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland kommt auf Nachfrage zu folgendem Ergebnis:

 

„ Es trifft wohl zu, dass dem Haupt- und Finanzausschuss durch § 10 Abs. 2 Ziff. 10 die Vergabe von Aufträgen ab einem Wert von über 40.000 € bis zu einem Wert von 200.000 € zur Entscheidung übertragen wurden und damit gem. § 27 Abs. 1 GO angenommen werden könnte, dass die Zuständigkeit der Stadtvertretung hier nicht mehr gegeben sei.

Hiergegen ist jedoch einzuwenden, dass ganz offensichtlich ein Grundsatzbeschluss über die Art der Gestaltung des Wellenbadvorplatzes, der unbedingt vor der Auftragsvergabe von zuständiger Stelle zu fassen und auch von gewisser Bedeutung für das Nordseebad ist, nicht vorliegt.

Die Entscheidung über die Art der Gestaltung – welcher Stein, welche Farbe – kann jedoch m.E. nicht unter die übertragene Aufgabe „Vergabe von Aufträgen“ fallen, so dass in dem hier vorliegenden Fall die noch ausstehende Entscheidung durch die Stadtvertretung getroffen werden kann.

Nach erfolgter Ausschreibung über die beschlossene Art der Gestaltung und die Materialien wäre dann wiederum der Hauptausschuss für die Vergabe im Rahmen der Hauptsatzung zuständig.“

 

Den Ausführungen der Kommunalaufsicht zufolge ist demnach ein Grundsatzbeschluss über die Art der Pflasterung notwendig.