Betreff
3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wyk auf Föhr über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Vorlage
Stadt/001593
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

Die anliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wyk auf Föhr über die Erhebung von Verwaltungsgebühren wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

In Vorbereitung auf die Fusion der beiden Föhrer Kommunalverwaltungen wurde bereits mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 30.05.2006 festgelegt, dass das gesamte Verwaltungspersonal sowohl für das Amt Föhr-Land als auch für die Stadt Wyk auf Föhr tätig sein darf. Es wäre deshalb auch sachgerecht, wenn für alle Amtshandlungen von beiden Verwaltungen einheitliche Verwaltungsgebühren erhoben würden.

Das Amt Föhr-Land hat deshalb bereits eine entsprechende Anpassung der dortigen Gebührensätze und Regelungen an das Wyker Satzungsrecht beschlossen. Ausgenommen hiervon bleibt die Gebühr für die Genehmigung bzw. Anerkennung eines weiteren Wasserzählers für nicht der Entwässerungsanlage zugeführte Wassermengen (Ziffer 207.6 der Gebührentabelle). Während in Wyk auf Föhr hierfür eine Gebühr in Höhe von 20,00 € verlangt wird, ist diese Amtshandlung beim Amt Föhr-Land kostenlos.

Damit eine Gleichbehandlung aller Anschlussnehmer der Insel gewährleistet ist, sollte mit Rückwirkung zum 18.08.2006 (Einstellung des Verwaltungsbetriebes in Midlum) auf eine solche Gebühr auch für Wyker Anschlussnehmer verzichtet werden.

Anlagen:

Entwurf 3. Nachtragssatzung