Betreff
Eilun-Feer-Skuul in Wyk auf Föhr,
Grundsanierung
hier: Auftragsvergaben
- Malerarbeiten
- Gussasphaltestricharbeiten
Vorlage
Amt/000274/7
Art
Beschlussvorlage Amt
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Auf Grundlage seines Angebotes vom 26.04.2018 wird der Malerbetrieb Eberhardt, Tinnum/Sylt für die Malerarbeiten in der Maßnahme Umbau und Modernisierung Schulgebäude, Eilun-Feer-Skuul zur vorläufigen Auftragssumme von 376.849,64 € beauftragt.

 

Auf Grundlage Ihres Angebotes vom 27.04.2018 wird der Gussasphalt Maeske GmbH, Löwenstedt für die Gussasphaltestricharbeiten in der Maßnahme Umbau und Modernisierung Schulgebäude, Eilun-Feer-Skuul zur vorläufigen Auftragssumme von 102.006,32 € beauftragt.

 

Die Entscheidung zur Beauftragung wurde von der Amtsdirektorin gemeinsam mit der Vorsitzenden des Amtsausschusses sowie dem Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses getroffen und wird hiermit zur Kenntnis genommen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für die Baumaßnahme Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes, Eilun-Feer-Skuul, Wyk auf Föhr sind die Gewerke aufgrund des Gesamtbauvolumens oberhalb des Schwellenwertes von 5,225 Mio. Euro in einem EU-weiten Vergabeverfahren durchzuführen.

 

 

Für das Gewerk „Malerarbeiten“ wurde ein offenes Verfahren gemäß VOB/A-EU durchgeführt. Die Submission im April 2018 verlief ergebnislos, es wurde kein Angebot abgegeben.

 

In einer zweiten Ausschreibungsrunde wurde das Gewerk „Malerarbeiten“ als EU Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.

 

Zum Eröffnungstermin am 07.05.2018 lagen 5 Angebote vor.

Bei der Submission wurde folgende Angebotssumme verlesen:

 

 4

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306.257,81 € brutto

 5

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383.959,87 € brutto

 1

Malerbetrieb Eberhardt, 25980 Sylt/Tinnum

384.540,44 € brutto                abzgl. 2% Nachlass  

 3

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498.420,37 € brutto

 2

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543.322,62 € brutto

 

 

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch die Steinwender Architekten GmbH.

 

Die Angebote der Bieter Nr.3,4 und 5 mussten aus formalen Gründen wegen fehlender sowie nicht fristgerecht nachgereichter Unterlagen von der Wertung ausgeschlossen werden.

 

Das Angebot des Malerbetriebs Eberhardt, 25980 Sylt/Tinnum als in der Wertung verbliebener, günstigster Bieter stellt sich nach Zusammenfassung aller Wertungsstufen als wirtschaftlich und angemessen dar.

 

Das vorbepreiste Leistungsverzeichnis für die Vergabeeinheit Malerarbeiten beträgt 325.163,75 EUR brutto.

Das Angebot der Fa. Malerbetrieb Eberhardt beträgt inkl. 2% Nachlass 376.849,64 EUR brutto und liegt damit ca. 16% über den veranschlagten Schätzkosten.

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit hinsichtlich des Bauzeitenplanes und der durchzuführenden hochbaulichen Planungsarbeiten wurde die Entscheidung zur Beauftragung von der Amtsdirektorin gemeinsam mit der Vorsitzenden des Amtsausschusses sowie dem Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses getroffen.

 

 

Für das Gewerk „Gussasphaltestricharbeiten“ wurde in nationaler Vergabe eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.

Dies erfolgte im Rahmen der 80/20 Regelung (20% der Lose dürfen bei Verfahren oberhalb der Schwellenwerte national ausgeschrieben werden), sowie nach VOB/A §3a, (2) aufgrund der unvorhersehbaren Dringlichkeit und besonderer Anforderungen an die Bieter durch den vorhandenen Bestand.

 

Zum Eröffnungstermin am 02.05.2018 lagen 2 Angebote vor.

Bei der Submission wurde folgende Angebotssumme verlesen:

 

 1

Gussasphalt Maeske, 25864 Löwenstedt

102.006,32 € brutto

 2

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107.035,98 € brutto

 

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch die Steinwender Architekten GmbH.

 

Das Angebot der Fa. Gussasphalt Maeske, 25864 Löwenstedt als günstigster Bieter stellt sich nach Zusammenfassung aller Wertungsstufen als wirtschaftlich und angemessen dar.

 

Das vorbepreiste Leistungsverzeichnis für die Vergabeeinheit Gussasphaltestricharbeiten beträgt 99.023,18 EUR brutto.

Das Angebot der Fa. Gussasphalt Maeske beträgt 102.006,32 EUR brutto und liegt damit ca. 3% über den veranschlagten Schätzkosten.

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit hinsichtlich des Bauzeitenplanes und der durchzuführenden hochbaulichen Planungsarbeiten wurde die Entscheidung zur Beauftragung von der Amtsdirektorin gemeinsam mit der Vorsitzenden des Amtsausschusses sowie dem Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses getroffen.

(siehe hierzu auch Sachstandsbericht zum Amtsausschuss vom 18.04.2018)