Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.7 der Gemeinde Borgsum für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1) hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Borg/000096/1
Art
Beschlussvorlage Borgsum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Gemeindevertretung behandelt.

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Borgsum für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1) sowie der Begründung dazu und der Vorhaben- und Erschließungsplan werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

    oder aber: Ziffer 3 wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

  1. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Borgsum für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1), die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

  1. Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Abstimmung mit den Inselgemeinden gemäß §§ 2 Abs. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Borgsum hat am 27.02.2018 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.7 der Gemeinde Borgsum für das Gebiet nördlich Pastrücken Weg und westlich Neese Weg (Teilstück der Flur 5 Flurstück 5/1) beschlossen.

 

Verkürzte Darstellung des Vorhabens:

Die Hofstelle der Familie Martens, Aussiedlungshof Martens in Borgsum, Feld 2, wird durch unterschiedliche Nutzung geprägt. Der landwirtschaftliche Betrieb wurde in seiner Hauptfunktion vor 3 Jahren aufgegeben, jedoch stehen einzelne Gebäude noch unter landwirtschaftlicher Nutzung, hierzu gehört insbesondere eine Lagerhalle für landwirtschaftliche Maschinen und Werkzeuge.

Ziel ist es auf der zur Verfügung stehenden freien Hoffläche eine Adventure-Golfanlage zu errichten, um zu dem bestehenden Maislabyrinth ein ergänzendes Freizeitangebot zu etablieren und weiterhin den Fortbestand zu sichern. In einem zweiten Bauabschnitt soll ein Servicegebäude entstehen, um den Gästen der Anlagen die Möglichkeit zu bieten sich länger vor Ort aufzuhalten und eine angemessen Bewirtung zu ermöglichen.

 

Hierfür sollen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten festgesetzt und planungsrechtliche Voraussetzungen für die baulichen Erweiterungen geschaffen werden. Dabei werden weitere Gebäudeteile der Hofstelle nicht überplant, da diese zum Teil in landwirtschaftlicher Nutzung stehen und die verbleibende Hofstelle, laut Aussage des Kreises Nordfriesland, zunächst über § 35 BauGB umgewandelt werden kann, wenn dies in der Zukunft notwendig ist.

 

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Im Vorfeld wurden bislang eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange sachgerecht zu berücksichtigen. Der Entwurf wurde entsprechend überarbeitet.
Die Eingaben und Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

werden nach Abschluss der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durch die Gemeindevertretung behandelt.

 

zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf im Umweltbericht erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Änderungen wurde der Planentwurf und der Umweltbericht für die Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB überarbeitet.

 

Die textlichen Änderungen und Ergänzungen sind in den Anlagen blau hervorgehoben.

 

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