Betreff
Bauvorhaben Neubau der "Alten Schule", Skuuljaat 3
hier: Beauftragung von Architektenleistungen zur Kostenermittlung
Vorlage
Uter/000158
Art
Beschlussvorlage Utersum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

Der Architekt Herr Albert wird auf Grundlage seines Angebotes vom 29.06.2018 mit der Kostenermittlung für den von ihm erstellten Entwurf (siehe Anlage) eines Neubaus der „Alten Schule“, Skuuljaat 3 in Höhe von 2.950,00 EUR netto beauftragt. Die Kalkulation hat gemäß HOAI nach DIN 267 gemäß dem bisherigen Entwurfstand zu erfolgen, sodass bereits die Grundlage für mögliche Förderanträge geschaffen wird. Das Honorar ist bei einer möglichen späteren Beauftragung nach HOAI als gezahlter Abschlag wieder zum Abzug zu bringen.

 

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen

Davon anwesend: *

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                                    Stimmenthaltungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Utersum plant bauliche Veränderungen im Bereich der „Alten Schule“, Skuuljaat 3, die den Abbruch des Bestandsgebäudes sowie einen Neubau beinhalten. Der aktuelle Sachstand sowie ein Gestaltungsentwurf (siehe Anlage) wurden der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 07.06.2018 vorgestellt. Um eine abschließende Bewertung des Entwurfes vornehmen zu können hat die Gemeindevertretung sich darauf verständigt, die Baukosten bei dem Architekten des Entwurfes, Herrn Albert, abzufragen.

Herr Albert hat das Angebot unterbreitet die Kostenberechnung für ein Honorar von 2.950,00 EUR netto zu erstellen. Diese Berechnung soll sich in die unterschiedlichen Gewerke (Massenermittlung, Einheitspreise, etc.) gliedern, damit die Preise durch einen Architekten vor Ort an die Inselbedingungen möglichst einfach angepasst werden können. Bei einer weiteren Beauftragung des Architekten nach Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zur Fortführung des Projektes, würde das genannte Honorar zur Kostenberechnung als gezahlter Abschlag angerechnet werden.

Da bei einer Kalkulation nach Gewerken nicht sämtliche Kosten Berücksichtigung finden (es fehlen unter anderem die Nebenkosten), wird die Beauftragung des Architekten Herrn Albert mit einer Kostenermittlung nach DIN 276 empfohlen. Bei dieser Kalkulation werden die Kosten in unterschiedliche Bereiche (Kostengruppen 100-700), bspw. vorbereitende Maßnahmen, Baukonstruktion, Außenanlagen, Baunebenkosten, etc. gegliedert, sodass die Gesamtkosten bereits umfassender ermittelt werden. Darüber hinaus wird eine solche Kalkulation nach DIN 276 als Grundlage für etwaige Förderanträge benötigt. Die Höhe des Honorars von 2.950,00 EUR netto verändert sich dadurch nicht. Die Anpassung der Kosten an die Insellage erfolgt üblicherweise über einen prozentualen Aufschlag auf die Gesamtkosten und kann im Anschluss, in Rücksprache mit der Hochbauabteilung des Amtes Föhr-Amrum vorgenommen werden.