Betreff
Wahl von Schöffen des Amtsgerichtes für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Vorlage
Nieb/000188
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

Der Aufnahme von Heike Jensen, Rundföhrstraße 7, Nieblum, in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen des Amtsgerichtes für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wird zugestimmt.

Sachdarstellung mit Begründung:

Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes hat jede Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Schöffen der Amtsgerichte aufzustellen. Die Gemeinde Nieblum hat aufgrund ihrer Einwohnergröße eine Person als Vorschlag zu benennen. Vorgeschlagen für das Schöffenamt der Gemeinde Nieblum wird Frau Heike Jensen, Rundföhrstraße 7, Nieblum. Die Vorgeschlagene erfüllt die persönlichen Voraussetzungen nach den §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.