Betreff
Wahl von Schöffen des Amtsgerichtes für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Vorlage
Alk/000117
Art
Beschlussvorlage Alkersum

Beschlussempfehlung:

Der Aufnahme von Herrn Andreas Lorenzen, Volkert-Ady-Weg 8, 25938 Alkersum, in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen des Amtsgerichtes für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wird zugestimmt.

Sachdarstellung mit Begründung:

Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes hat jede Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Schöffen der Amtsgerichte aufzustellen. Die Gemeinde Alkersum hat aufgrund ihrer Einwohnergröße eine Person als Vorschlag zu benennen. Vorgeschlagen für das Schöffenamt der Gemeinde Alkersum wird Herr Andreas Lorenzen, Volkert-Ady-Weg 8, Alkersum. Der Vorgeschlagene erfüllt die Voraussetzungen nach den §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.