Betreff
Wahl von Schöffen des Amtsgerichtes für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Vorlage
Wri/000107
Art
Beschlussvorlage Wrixum

Beschlussempfehlung:

Der Aufnahme von Frau Martina Nissen, Bi de Kark 17, Wrixum und Herrn Marco Kohn, Bi de Kark 10, Wrixum in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen des Amtsgerichtes für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wird zugestimmt.

Sachdarstellung mit Begründung:

Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes hat jede Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Schöffen der Amtsgerichte aufzustellen. Die Gemeinde Wrixum hat aufgrund ihrer Einwohnergröße zwei Personen als Vorschlag zu benennen. Vorgeschlagen für das Schöffenamt der Gemeinde Wrixum werden Frau Martina Nissen, Bi de Kark 17, Wrixum und Herr Marco Kohn, Bi de Kark 10, Wrixum. Die Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen nach den §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.