Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt dem Entwurf über einen „Vertrag über Beihilfen für Schülerinnen und Schüler der Inseln und Halligen zum Erwerb eines weiteren Schulabschlusses auf dem Festland“ in der vorliegenden Form zuzustimmen. Der Vertragsabschluss zwischen den drei Vertragsparteien ist zu veranlassen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat sich bereits in der Sitzung vom 19.12.2017 einstimmig dafür ausgesprochen, dem ursprünglichen Vertragsentwurf des „Vertrages über Beihilfen für Schülerinnen und Schüler der Inseln und Halligen zum Erwerb eines weiteren Schulabschlusses auf dem Festland“ zuzustimmen.
Aufgrund noch offener Fragestellungen wurde dieser Vertragsentwurf im Januar 2018 erneut zwischen den Vertragsparteien diskutiert und nunmehr entsprechend angepasst. Eine erneute Beratung in der Gemeindevertretung ist daher erforderlich.
Das neue Vertragsmuster ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die der Vorlage ebenfalls beigefügte Anlage 2 „Vertrag über Ausgleichszahlungen an den Dänischen Schulverein für Leistungen zugunsten von Schülerinnen und Schülern der Inseln“ sowie die Anlage 3 „Umsetzung „Helgolandlösung“ für Ungdomskollegiet in Flensburg (Dänischer Schulverein)“ dient lediglich zur Erläuterung der §§ 3 ff. im „Hauptvertrag“.
Als Vertragspartner
ist nun nicht mehr das Amt Föhr-Amrum, sondern die Gemeinde Wittdün auf Amrum
aufgeführt, da die Ämter im Rahmen der ihnen originär übertragenen Aufgaben
nicht für die zahlungspflichtigen Wohnsitzgemeinden einen solchen Vertrag
unterzeichnen können. Sollte sich die Gemeindevertretung für den Abschluss des
Vertrages aussprechen, so würde der Kreis Nordfriesland durch das Amt
Föhr-Amrum über den Beschluss informiert werden, würde den Vertrag erstellen
und den beteiligten Parteien zur Unterschrift zukommen lassen. Nach erfolgter
Unterschrift und dem damit verbundenen Inkrafttreten können die Anträge auf das
Nordfriesland-Studium gestellt werden. Die Beihilfe kann unter Vorliegen der
Vertragsbedingungen noch rückwirkend für das Schuljahr 2017/18 beantragt
werden, wenn der Antrag binnen eines Monas nach Inkrafttreten des Vertrages bei
der Gemeinde oder dem Amt gestellt wird. Diejenigen Erziehungsberechtigten bzw.
volljährige Schüler/innen, die bereits einen formlosen Antrag an das Amt
Föhr-Amrum gestellt haben, erhalten die erforderlichen Unterlagen für die
Antragstellung automatisch übersandt.
An der Höhe der
Beihilfezahlung hat sich nichts geändert, sie beträgt 300,-- € monatlich.
Die Unterbringungskosten auf der Insel Föhr sind durch die touristischen
Rahmenbedingungen teurer als auf dem Festland, daher wird der Besuch der
Oberstufe der Eilun Feer Skuul für Amrumer Schüler/innen mit 400,-- €
monatlich gefördert. Die Regelungen zur Wohnsitznahme sind zu beachten.
In den Verfahrensbestimmungen des § 2 wird ausgeführt, dass grundsätzlich anstelle eines Nachweises zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten eine schriftliche Erklärung der Eltern/ Sorgeberechtigten ausreicht, dass die finanzielle Belastung mindestens monatlich 600,00 € beträgt. Die Gemeinde Wittdün auf Amrum behält sich gemäß § 2 Abs. 2 des Vertrages vor, sich auch weitere Nachweise vorlegen zu lassen, um die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe überprüfen zu können. Betragen die monatlichen Kosten weniger als 600,--€, wird die Beihilfe nur anteilig gewährt.
Der Bezug von
Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird nicht auf
den Zuschuss im Rahmen des Nordfriesland-Stipendiums angerechnet.
Von den monatlichen
Kosten sollen jeweils ein Drittel von der zuständigen Wohnsitz-Gemeinde, vom
Kreis Nordfriesland und vom Land Schleswig-Holstein übernommen werden. Die
Abwicklung der Bezuschussung soll über die Gemeinden bzw. Ämter erfolgen. Diese
rechnen den Zuschuss jährlich mit dem Kreis Nordfriesland und dem Land Schleswig-Holstein
ab.
Anlagen:
Anlage 1: Vertrag über Beihilfen für Schülerinnen und Schüler der Inseln und Halligen zum Erwerb eines weiteren Schulabschlusses auf dem Festland
Anlage 2: Vertrag über Ausgleichszahlungen an den Dänischen Schulverein für Leistungen zugunsten von Schülerinnen und Schülern der Inseln und Halligen
Anlage 3: Umsetzung „Helgolandlösung“ für Ungdomskollegiet in Flensburg (Dänischer Schulverein)