Betreff
Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Vorlage
Nord/000101
Art
Beschlussvorlage Norddorf

Beschlussempfehlung:

Der Aufnahme von Frau Ingrid Heil, Norddorf auf Amrum, Soorenhuuch 5 in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen des Amtsgerichtes für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wird zugestimmt.

Sachdarstellung mit Begründung:

Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes hat jede Gemeinde in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Schöffen der Amtsgerichte aufzustellen. Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat aufgrund ihrer Einwohnergröße eine Person als Vorschlag zu benennen. Vorgeschlagen für das Schöffenamt der Gemeinde Norddorf auf Amrum wird Frau Ingrid Heil, Norddorf auf Amrum, Soorenhuuch 5. Die Vorgeschlagene erfüllt die Voraussetzungen nach den §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.