hier: Beendigung der Verfahren
Beschlussempfehlung:
Zu
Beendigung der Verfahren
- Die Verfahren zur
- 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5,
- 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15,
- 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18,
- 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18,
- 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 und
- 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24
werden beendet.
Die o.g. Aufstellungsbeschlüsse
werden aufgehoben und die Verfahren werden eingestellt.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diesen Beschluss der
Beendigungen öffentlich bekanntzumachen.
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen/ satzungsgemäße
Mitglieder/innen des *-Ausschusses
Davon
anwesend: *
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen:
Aufgrund
des § 22 GO waren keine/ folgende Stadtvertreter/innen/ satzungsgemäße
Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Auf Wunsch des Bau- und Planungsausschusses wurde in
der Sitzung am 22.08.2018 eine Übersicht der laufenden Bauleitplanverfahren
vorgestellt. Hierbei wurde unter anderem auf den aktuellen Verfahrensstand, den
Zeitpunkt des letzten Verfahrensschritts sowie die Sachlage eingegangen.
Im Zuge dieser Aufstellung ist aufgefallen, dass die
Fortführung der folgenden Planverfahren aus unterschiedlichen Gründen nicht
mehr sinnvoll erscheint:
2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 5
für das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Helgoländer Straße, Sylter Weg und
städtischem Grünstreifen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.02.2009
gefasst.
Es wurde durch das Altenheim die Erweiterung zur
Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung beantragt. Das Verfahren konnte nicht
fortgeführt werden, da bis heute keine genauen Unterlagen der Vorhabenträger
eingereicht wurden.
3.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 15
für das Gebiet zwischen Hafenstraße, Heymannsweg, der Landesstraße L214, am
Hafen, Strand und Königstraße, insbesondere für den Bereich östliche Ecke
Königstraße/ Hafenstraße (Flurstück 230, Flur 1, Gemarkung Wyk).
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.03.2006
gefasst.
Für den Bereich der Königstraße 3 sollte die
Zulässigkeit von Außenterrassen geregelt werden. Da das Verfahren nicht
fortgeführt wurde, wurden die Planungsziele dieser Änderung in ein später
eingeleitetes 4. Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 15 mit aufgenommen.
4.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für
das Gebiet zwischen Stockmannsweg, Badestraße und beiderseits des Ölhornweges
und Ölhornstieges.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.08.2002
gefasst.
Die Festsetzung für Nebenanlagen sollte neu geregelt
werden. Da eine allgemeine Überprüfung und Anpassung der Festsetzungen des
gesamten Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 18 sinnvoll erscheint, sollen
die Planungsziele dieses Verfahrens in ein neues Änderungsverfahren übernommen
werden.
5.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für
das Gebiet zwischen Stockmannsweg, Badestraße und beiderseits des Ölhornweges
und Ölhornstieges, insbesondere für den Teilbereich beiderseits der Parkstraße
bis zu den öffentlichen Grünbereichen und nördlich des Stockmannsweges.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.09.2009
gefasst.
Die Festsetzung zu Gebäudehöhen sollte neu geregelt
werden. Da eine allgemeine Überprüfung und Anpassung der Festsetzungen des
gesamten Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 18 sinnvoll erscheint, sollen
die Planungsziele dieses Verfahrens in ein neues Änderungsverfahren übernommen
werden.
6.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 für
das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen den Straßen Badestraße, Parkstraße
und Stockmannsweg bis zum Strand.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.05.2010
gefasst.
Der Bereich sollte zu einer „Parkanlage Erlebniswald“
umgestaltet werden. Da eine Umsetzung des Vorhabens nicht mehr gewünscht war,
ist das Planverfahren nicht beendet worden und kann infolgedessen abgebrochen
werden.
2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 für
das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Badestraße, Feldstraße und Sandwall,
insbesondere für den südlichen Teilbereich zwischen Sandwall, Rebbelstieg und
Mühlenstraße gegenüber dem Wellenbad-Parkplatz.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.06.2012
gefasst.
Die bestehenden planungsrechtlichen Regelungen
sollten überprüft und angepasst werden, um die zukünftigen Entwicklungsziele
des Hamburger Kinder-JugendKurHaus planungsrechtlich zu regeln. Bis heute
wurden die Ziele der Träger nicht näher benannt.
Da eine Fortführung der Änderungsverfahren aus den
vorgenannten Gründen nicht mehr sinnvoll erscheint, wird eine Beendigung der
Verfahren empfohlen.