Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Wyk auf Föhr a) Behandlung der Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001358/3
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

a)      Die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wurden berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder nicht berücksichtigt. Die in der Sitzung vom 07.12.2005 dazu gefassten Beschlüsse werden bestätigt. Dieses Beschlussergebnis wird denjenigen Trägern öffentlicher Belange bzw. denjenigen Privatpersonen, die im Rahmen der vorgezogenen Beteiligungsverfahren Anregungen vorgebracht haben, mitgeteilt unter Hinweis auf die nachfolgende Beteiligung der Träger öffentlicher Beteiligung und die öffentliche Auslegung.

b)      Der Entwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wyk auf Föhr sowie der Entwurf der Begründung werden mit den beschlossenen Änderungen gebilligt. Der Entwurf des Planes und der Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die Auslegung zu informieren.

Sachdarstellung mit Begründung:

In ihrer Sitzung am 21.08.2003 hat die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Aufstellungsbe­schluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet gefasst. Im Gegensatz zu einer bloßen Neuzeichnung wird durch die Neuaufstellung das Ziel verfolgt, die Entwicklung der Stadt neu zu überdenken und für die nächsten 10 bis 15 Jahre neu zu definieren.

 

Am 21. September 2005 erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Anhörung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Mit Schreiben vom 22.09.2005 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung Anregungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr zu äußern. Insbesondere wurden sie gebeten, Aussagen zum Inhalt und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu treffen, sowie ihre Meinung zum Vorrang einzelner Planungsalternativen kund zu tun. Das Protokoll der Anhörung sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung am 7. Dezember 2005 beraten. Die erforderlichen Änderungen wurden in die Planfassung und die Begründung eingearbeitet. Aufgrund der vorläufigen landesplanerischen Stellungnahme des Innenministeriums vom 06.12.2005 wurde die inselweite Beteiligung aller Gemeinden zu den Themenbereichen Wohn- und Gewerbeflächenerweiterung, Wohnmobil-/ Zeltplatz und Erweiterung der Flächen für die Abwasserentsorgung durchgeführt. Dieses Verfahren wurde erforderlich, um ein aufwendiges Zielabweichungsverfahren im Hinblick auf die Inhalte des Regionalplans zu vermeiden.

Die Inselgemeinden haben über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beraten. Den Erweiterungsflächen außerhalb der Baugebietsgrenzen für die Wohn- und Gewerbeflächen und den Flächen für die Abwasserentsorgung wurde zugestimmt. Dem Wohnmobil-/ Zeltplatz in Wyk wurde zugestimmt für den Fall, dass keine gesamtinsulare Lösung im Gebiet einer anderen Inselgemeinde verwirklichbar ist. Weitergehende inhaltliche Anregungen zum Flächennutzungsplan wurden nicht gemacht.

 

Das Ergebnis der inselweiten Abstimmung dieser inhaltlichen Punkte wurde der Landesplanungsbehörde zusammen mit einer überarbeiteten Fassung des Flächennutzungsplanentwurfs und der Begründung mit der Bitte um abschließende Stellungnahme im April 2006 zugesandt. Laut abschließender ressortübergreifend abgestimmter landesplanerischen Stellungnahme vom 04.07.2006 bestehen hinsichtlich des Änderungsbereiches Nr. 17 als Standort für einen Wohnmobil- und Zeltplatz von Seiten der Landesplanung keine Bedenken, diesen als Option im weiteren Planverfahren beizubehalten, sofern eine vergleichende Prüfung denkbarer Alternativstandorte durchgeführt wird. Eine vergleichende Standortbetrachtung mit der sich in der Diskussion befindlichen Fläche in Utersum ist in Abstimmung mit der Gemeinde Utersum erfolgt und vor dem Hintergrund des aktuellen Informations- und Beratungsstandes im Rahmen eines Exkurses in Kapitel 6.4.3 der Begründung zum Flächennutzungsplan dargestellt.

 

Im Hinblick auf die allgemeinen Hinweise der Stellungnahme wurden Planzeichnung und Begründung nochmals überprüft und redaktionell überarbeitet.

 

In der Beratung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 06.09.2006 wurden die folgenden Themen diskutiert und entsprechende Änderungen anschließend in die Planzeichnung und die Begründung zum Flächennutzungsplan eingearbeitet:

  1. Der bislang in der Begründung benannte Standort für einen Campingplatz in der Gemeinde Utersum hat sich geändert. Für die vergleichende Standortbetrachtung ergibt sich daraus allerdings keine wesentliche Änderung. Die Beurteilung des neuen Standortes kommt zu einem vergleichbaren Ergebnis.
    In diesem Zuge soll noch mal geprüft werden, den Campmobilstellplatz zu verschieben (auf eine Fläche des Lerchenhofs).
  2. Der Grünstreifen nördlich des Kortdeelsweges parallel zur Strandstraße soll auf die gleiche Breite vergrößert werden, wie die nördlich und südlich angrenzenden Streifen.
  3. Die Anpflanzpflicht zur Randeingrünung des Gewerbegebietes soll auf öffentlichen Flächen erfolgen, damit eine Umsetzung gewährleistet werden und ein öffentlicher Weg durch die Fläche geführt werden kann.
  4. In der Bezeichnung der Änderungsfläche Nr. 28 wird die Abkürzung für „Grünfläche (GR)“ berichtigt.
  5. Das Grundstück mit den Wohncontainern am Ziegeleiweg wird als Sonderbaufläche dargestellt entsprechend der im Verfahren befindlichen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23.
  6. Der Verlauf des Grünzugs über das Schulgelände am Rebbelstieg wird korrigiert entsprechend dem zwischenzeitlich genehmigten Anbau im Südwesten.

Da die Änderungen keine erheblichen Änderungen in der Planung mit sich bringen, hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Vorlage (mit den o.a. Änderungen in Planzeichnung und Begründung) zugestimmt.

Anlagen:

Die Anlagen wurden bereits mit der Vorlage 1358/2 verteilt.