Betreff
Ortskernentwicklungskonzept der Stadt Wyk auf Föhr
Hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
Stadt/002287
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

1. Grundsatzbeschluss

Die Stadt Wyk auf Föhr fasst den Grundsatzbeschluss, dass sie im Interesse einer nachhaltigen Ortskernentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der demographischen Entwicklung des Ortes, der Erhebung des Innenentwicklungspotenzials und Verminderung der Flächeninanspruchnahme und unter Einbeziehung thematisch wichtiger Akteure sowie der Bevölkerung, die Erstellung eines Ortskernentwicklungskonzeptes befürwortet.

 

2. Vorgehensweise / Förderung

Ein entsprechendes Konzept mit öffentlicher Förderung ist zu beauftragen und über das Amt Föhr-Amrum beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zu beantragen.

 

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mit-glieder/innen des *-Ausschusses

Davon anwesend: *

 

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                                    Stimmenthaltungen:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Stadt, u.a. als touristischer Schwerpunktraum, soll die vorhandene Infrastruktur ausgebaut und zukunftsgerecht gestaltet werden. Um dem Gleichgewicht zwischen den Interessen des Tourismus und der einheimischen Bevölkerung gerecht zu werden und ein Zusammenkommen mehrerer Zielgruppen zu ermöglichen, ist die Erfassung dieser im Rahmen eines Ortskernentwicklungskonzeptes erforderlich. In dem Konzept soll ein Leitbild für die infrastrukturelle Entwicklung der Stadt erstellt werden, welches sich räumlich von der Promenade über die Innenstadt bis hin zum Hafengebiet zieht.

 

Ziel des Konzeptes soll sein, die unterschiedlichen zentralen Bereiche der Stadt - Promenade, Innenstadt und Hafen - zu vernetzen und ihre unterschiedlichen Stellenwerte und Eigenschaften zu betonen. Damit soll insgesamt die Innenstadt als multifunktionaler Ort für Einzelhandel, Freizeit, Gastronomie und Erholungsraum gestärkt werden.

 

Um weiterhin die Stadt Wyk auf Föhr als Lebensmittelpunkt für junge Menschen, Familien und Senioren interessant zu gestalten, muss die Aktualität und Funktionalität der Infrastrukturen überprüft und verbessert werden.

 

Neben der Sicherung der Daseinsvorsorge für die gesamte Insel soll die Attraktivität der Innenstadt für Einwohner und Touristen gesteigert werden. Angestrebt wird eine Weiterentwicklung des Standortes Wyk auf Föhr, als „Tor zur Insel Föhr“, um die damit einhergehende positive Ausstrahlung auf die gesamte Stadt und die Umlandgemeinden zu betonen. Dies soll einer nachhaltigen Ortsentwicklung dienen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer zukunftsorientierten, strategischen Entwicklung der Innenstadt, als Bindeglied zwischen dem Hafen als Ankunftsbereich der Insel und der Promenade als besonderer touristischer Anziehungspunkt.

 

Aktuell zeichnet sich ein Veränderungsbedarf für die Bereiche

-       Attraktivitätssteigerung der Innenstadt inkl. der Nahversorgung,

-       Weiterentwicklung des Hafens und

-       Mobilität mit den Schwerpunkten städtischer Verkehr und Verkehrslenkung

ab.

 

Insgesamt soll die Grundlage für eine nachhaltige, zielgerichtete und abgestimmte Entwicklung der Stadt Wyk auf Föhr erarbeitet werden. Es gilt dabei, unter Einbeziehung der maßgeblich lokalen und insularen Akteure, Zielvorstellungen und Perspektiven für künftige Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und in Ansätzen zu planen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde in der 2. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss beschlossen ein Ortskernentwicklungskonzept in Auftrag zu geben, um den Herausforderungen frühzeitig entgegenzutreten und Lösungsansätze zu identifizieren.

 

Vorgehensweise

Die inhaltlichen Schwerpunkte werden im Hinblick auf die Förderfähigkeit im Vorwege mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abgestimmt. Nach einem Grundsatzbeschluss stellt das Amt Föhr-Amrum einen entsprechenden Förderantrag.

 

Im Anschluss an die Förderzusage erfolgt die Ausschreibung und Vergabe des Ortskernentwicklungskonzeptes nach VOL.

 

Finanzierung

Das Konzept für Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden wird zu 75 % gefördert. Der maximale Zuschuss je EU-Förderperiode und Vorhaben beträgt 50.000 Euro.

 

Grundsatzbeschluss

Wird die oben beschriebene Vorgehensweise für sinnvoll erachtet, ist als erster Schritt die Fassung eines entsprechenden Grundsatzbeschlusses erforderlich.