Hier: Grundsatzbeschluss
Beschlussempfehlung:
1. Grundsatzbeschluss
Die Stadt Wyk auf Föhr fasst den Grundsatzbeschluss, dass sie im Interesse einer nachhaltigen Ortskernentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der demographischen Entwicklung des Ortes, der Erhebung des Innenentwicklungspotenzials und Verminderung der Flächeninanspruchnahme und unter Einbeziehung thematisch wichtiger Akteure sowie der Bevölkerung, die Erstellung eines Ortskernentwicklungskonzeptes befürwortet.
2. Vorgehensweise /
Förderung
Ein entsprechendes Konzept mit öffentlicher Förderung ist zu beauftragen und über das Amt Föhr-Amrum beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zu beantragen.
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mit-glieder/innen des *-Ausschusses
Davon anwesend: *
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Rahmen der
Weiterentwicklung der Stadt, u.a. als touristischer Schwerpunktraum, soll die
vorhandene Infrastruktur ausgebaut und zukunftsgerecht gestaltet werden. Um dem
Gleichgewicht zwischen den Interessen des Tourismus und der einheimischen
Bevölkerung gerecht zu werden und ein Zusammenkommen mehrerer Zielgruppen zu
ermöglichen, ist die Erfassung dieser im Rahmen eines
Ortskernentwicklungskonzeptes erforderlich. In dem Konzept soll ein Leitbild
für die infrastrukturelle Entwicklung der Stadt erstellt werden, welches sich
räumlich von der Promenade über die Innenstadt bis hin zum Hafengebiet zieht.
Ziel des Konzeptes soll
sein, die unterschiedlichen zentralen Bereiche der Stadt - Promenade, Innenstadt
und Hafen - zu vernetzen und ihre unterschiedlichen Stellenwerte und
Eigenschaften zu betonen. Damit soll insgesamt die Innenstadt als
multifunktionaler Ort für Einzelhandel, Freizeit, Gastronomie und Erholungsraum
gestärkt werden.
Um weiterhin die
Stadt Wyk auf Föhr als Lebensmittelpunkt für junge Menschen, Familien und
Senioren interessant zu gestalten, muss die Aktualität und Funktionalität der
Infrastrukturen überprüft und verbessert werden.
Neben der Sicherung
der Daseinsvorsorge für die gesamte Insel soll die Attraktivität der Innenstadt
für Einwohner und Touristen gesteigert werden. Angestrebt wird eine Weiterentwicklung
des Standortes Wyk auf Föhr, als „Tor zur Insel Föhr“, um die damit
einhergehende positive Ausstrahlung auf die gesamte Stadt und die Umlandgemeinden
zu betonen. Dies soll einer nachhaltigen Ortsentwicklung dienen. Der
Schwerpunkt liegt dabei auf einer zukunftsorientierten, strategischen
Entwicklung der Innenstadt, als Bindeglied zwischen dem Hafen als
Ankunftsbereich der Insel und der Promenade als besonderer touristischer
Anziehungspunkt.
Aktuell zeichnet
sich ein Veränderungsbedarf für die Bereiche
-
Attraktivitätssteigerung
der Innenstadt inkl. der Nahversorgung,
-
Weiterentwicklung
des Hafens und
-
Mobilität
mit den Schwerpunkten städtischer Verkehr und Verkehrslenkung
ab.
Insgesamt soll die
Grundlage für eine nachhaltige, zielgerichtete und abgestimmte Entwicklung der
Stadt Wyk auf Föhr erarbeitet werden. Es gilt dabei, unter Einbeziehung der
maßgeblich lokalen und insularen Akteure, Zielvorstellungen und Perspektiven
für künftige Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und in Ansätzen zu planen.
Vor diesem
Hintergrund wurde in der 2. Sitzung des Bau- und Planungsausschuss beschlossen
ein Ortskernentwicklungskonzept in Auftrag zu geben, um den Herausforderungen
frühzeitig entgegenzutreten und Lösungsansätze zu identifizieren.
Vorgehensweise
Die inhaltlichen Schwerpunkte werden im Hinblick auf die Förderfähigkeit im Vorwege mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abgestimmt. Nach einem Grundsatzbeschluss stellt das Amt Föhr-Amrum einen entsprechenden Förderantrag.
Im Anschluss an die Förderzusage erfolgt die Ausschreibung und Vergabe des Ortskernentwicklungskonzeptes nach VOL.
Finanzierung
Das Konzept für Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden wird zu 75 % gefördert. Der maximale Zuschuss je EU-Förderperiode und Vorhaben beträgt 50.000 Euro.
Grundsatzbeschluss
Wird die oben beschriebene Vorgehensweise für sinnvoll erachtet, ist als erster Schritt die Fassung eines entsprechenden Grundsatzbeschlusses erforderlich.