Beschlussempfehlung:
Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019 beschließt die Stadtvertretung den Haushaltsplan & die Haushaltssatzung 2019 der Stadt Wyk auf Föhr.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.243.500 EUR (Vj. -1.153.900 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2017:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2018 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2018.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.335 Mio. EUR |
1.422 Mio. EUR |
+6 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
197 Mio. EUR |
193 Mio. EUR |
+2 |
+2 |
+2 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
114,6 Mio. EUR |
119,7 Mio. EUR |
+1 |
+1 |
+1 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.751,7 Mio. EUR |
1.862,7 Mio. EUR |
+8 |
+3 |
+3 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit
moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen
ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 1.570.000 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Stadthaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 89.600 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Der Haushaltplan beinhaltet die Anhebung des Realsteuersatzes der
Grundsteuer B
zum 01. Januar 2019.
Realsteuer |
Steuersatz alt (2018) |
Steuersatz neu (2019) |
Grundsteuer B |
340 % |
425 % |
Die Planansatzveränderung für das Haushaltsjahr 2019 stellt sich wie folgt dar:
Steuersatz |
Planansatz |
340 % |
933.800 EUR |
425 % |
1.167.200 EUR |
Ertragssteigerung |
233.400
EUR |
Übersicht der größten
Planzahlveränderungen gegenüber dem Vorjahr
Sachkonto |
2019 (in EUR) |
Anmerkung |
40120000
Grundsteuer B |
+238.200 |
Beinhaltet
die Erhöhung des Hebesatzes auf 425% |
40130000 Gewerbesteuer |
+500.000 |
|
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+70.000 |
|
4039 sonstige örtliche Steuern |
+6.000 |
|
41320000 Allgemeine. Zuweisungen Gemeinden (GV) |
+47.000 |
Zentralitätsmittel als Unterzentrum |
44110000 Mieten und Pachten |
+19.000 |
u.a. Erstattung Erbpacht
Bold.Str. |
45110000 Konzessionsabgaben |
-5.400 |
Anpassung |
45650000 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen |
-19.000 |
Anpassung |
50…… Personalaufwendungen |
+117.800 |
Veränderungen der
Personalkosten (Stellenplan) |
52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
+7.500 |
Anpassung |
52110700 Unterhaltung der Kläranlage |
-50.000 |
Anpassung |
52210100 Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze |
+30.000 |
Anpassung |
53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche |
+43.800 |
Steigerung durch 200 Jahre
Seeheilbad Wyk/Föhr |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
+84.800 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
53711000 Finanzausgleichsumlage |
+136.400 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
537210000 Kreisumlage |
+183.000 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+239.700 |
Amtsumlage 49,05% |
53722500 Sonder-Amtsumlage §13 Fusionsvertrag |
-12.400 |
Herabsetzung |
54290000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten- sonstige Aufwendungen |
+150.500 |
Erwerb u. Herstellung von
Ausgleichsflächen (Flugplatz) |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
+81.400 |
Höhere Kosten z.B
Bauleitplanung B-Pläne, Verkehrs- u. Ortsentwicklungskonzepte |
5452000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit Gemeinden |
-48.400 |
Geringere Aufwendungen
Bewirtschaftung LB |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen von 5.905.000 € ausgewiesen. Dem gegenüber stehen
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 253.800 €. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt 5.651.200 €.
Nachfolgend die wesentlichen Investitionen unterteilt in die einzelnen
Produktbereiche.
Produkt 126001 Brandschutz: Anschaffung eines neuen
Löschfahrzeuges (LF10) für 320.000 €. Hierfür ist im Haushaltsjahr 2020 eine
Förderung i.H.v. 48.000 € eingeplant
8.000 € Investitionskosten für die Funktechnik und eine Kettensäge.
Produkt 272001
Büchereiwesen: Für die Umgestaltung der Stadt Bücherei werden 250.000 € geplant. Dem
gegenüber steht ein Förderbetrag von 90.000 € der AktivRegion.
Produkt 522001
Wohnraumbeschaffung, Baugebiete: Für die Baumaßnahmen des sozialen
Wohnungsbaus im Kortdeelsweg sind 4.200.000 € eingeplant. Dem gegenüber stehen
in dem Produkt Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit i.H.v. 123.800 € (100.000 € Endabrechnung
Erschließungskosten).
Produkt 538110
Kläranlage/Abwasserbeseitigung (SW): 12.000 € sind standardmäßig für den
maschinellen Teil der Abwasserbeseitigung und 1.000 € für kleinere
Investitionen eingeplant.
Produkt 538120
Pumpwerke eigene (SW): 800.000 € sind für die Erneuerung des Pumpwerkes
Koogskuhl vorgesehen.
Produkt 538130
Kanalnetz (SW): Baumaßnahmen für Hausanschlüsse 15.000 €, die Kosten werden von den
Anschlussnehmern erstattet. 135.000 € sind für das Kanalnetz der Großen Straße
geplant.
Produkt 538530 Kanalnetz (RW): Für
die Baumaßnahme des Kanalnetzes “Große Straße“ sind 100.000 € vorgesehen.
Produkt 541001 Straßen,
Wege und Plätze: Für die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr am Sky stehen
40.000 € zur Verfügung. Hier ist mit einem Zuschuss von 20.000 € zu rechnen.
Für den Forstverband ist ein Investitionskostenzuschuss von 10.000 € (Radweg)
geplant.
Produkt 541100 Parkplätze
und Parkeinrichtungen: Für zwei Parkscheinautomaten wurde ein Gesamtbetrag
von 8.000 € eingeplant.
Für die nachfolgenden Investitionen ist eine 100%-ige Kreditaufnahme geplant:
-
Anschaffung des Löschfahrzeuges LF10 272.000 €
-
Sozialer Wohnungsbau Kortdeelsweg 4.200.000 €
-
Baumaßnahme Pumpwerk Koogskuhl
800.000 €
Kreditaufnahme gesamt: 5.272.000 €
Alle anderen Investitionen werden aus der Liquidität der Stadt Wyk auf
Föhr beglichen.
Auf die Übertragung nachfolgender Investitionsmittel des Vorjahres in
das Haushaltsjahr 2019 wird hingewiesen:
Produkt 111011
Verwaltung sonstiger Liegenschaften: Baumaßnahme “Park an der Mühle“ mit 220.000
€ bei einer Bezuschussung der AktivRegion mit 110.000 €
Produkt 424050
Turn- und Sportstätten, Sportplätze, Förderung des Vereinssports: Bau einer Sport-
und Freizeitanlage mit 100.000 €.
Produkt 541001
Straßen, Wege und Plätze: Baumaßnahme “Grenzenloses Stadterleben“ Große
Straße Übertragung der Restmittel von rd. 367.800 €.
Die Liquidität der Stadt Wyk auf Föhr beläuft sich zum 21.11.2018
auf rd. 7.005.550 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln i.H.v. -608.700
EUR ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2019 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf lediglich für die Grundsteuer B (425%) eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR