Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses der Amrum Touristik Norddorf 2016
Vorlage
Nord/000105
Art
Beschlussvorlage Norddorf

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Norddorf auf Amrum stellt den Jahresabschluss 2016 der Amrum Touristik Norddorf wie folgt fest:

 

Der Jahresabschluss der Amrum Touristik Norddorf zum 31. Dezember 2016 wird auf 4.537.270,31 EUR (Bilanzsumme),

die Summe der Erträge auf 1.122.041,23 EUR,

die Summe der Aufwendungen auf 1.079.729,07 EUR

und damit der Jahresgewinn auf 42.312,16 EUR festgestellt.

 

Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Jahresabschluss 2016 der Amrum Touristik Norddorf wurde vom Steuerberater Hesse aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH geprüft.

 

Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht hat Fidelis Revision GmbH folgenden

 

uneingeschränkten Bestätigungsvermerk

 

erteilt:

 

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Angang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Amrum Touristik Norddorf auf Amrum für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 KPG wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i.S.v. §53 Abs. 1 HGrG.

 

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §317 HGB und § 13 Abs.1 KPG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben.

 

Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Werkleiters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

 

Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

 

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.

 

Waren (Müritz), den 27. August 2018

 

Fidelis Revision GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

gez.: G. Wenner

Wirtschaftsprüfer

 

 

Der Prüfungsbericht ist dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das GPA hat den Prüfungsbericht am 23.10.2018 mit eigener Feststellung zurückgesandt.

 

Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises Nordfriesland:

 

Der uns vorgelegte Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der dortigen Gemeindevertretung festzustellen.

 

Da der Jahresabschluss wiederum nicht in der vorgeschriebenen Zeit aufgestellt wurde, weise ich nochmals auf die Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung (Eig-VO) hin.

 

Ich stelle fest, dass der von der Gemeinde zu erstellende Lagebericht erst am 20.11.2017 unterzeichnet wurde. Eine firstgemäße Erstellung ist Grundvoraussetzung für die rechtzeitige Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer.

 

Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 KPG.