Beschlussempfehlung:
Die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Witsum wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
In der Sitzung der Gemeindeversammlung Witsum am 25.09.2018 wurde bereits über den Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Gemeinde Witsum beraten. Von der Kommunalaufsicht wurde daraufhin, entgegen der ursprünglichen Aussage, mitgeteilt, dass der § 8 „Entschädigung“ nicht ohne weiteres entfallen könne. Wenn die Regelungen zur Entschädigung nicht in der Hauptsatzung aufgeführt sind, so sind diese im Rahmen einer Entschädigungssatzung aufzuführen. Daher wird vorgeschlagen, dass der § 8 „Entschädigung“ in der Hauptsatzung verbleibt.
Des Weiteren ist noch eine weitere Änderung gemäß des neuen Satzungsmusters in die Hauptsatzung einzupflegen:
Der § 9 „Verträge nach § 29 Abs. 2 GO“ ist wie folgt zu fassen:
Verträge der
Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindeversammlung, Mitgliedern oder stellvertretenden
Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin
oder dem ehrenamtlichen Bürgermeister und juristischen Personen, an denen Mitglieder
der Gemeindeversammlung, Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder der
Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der
ehrenamtliche Bürgermeister beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der Gemeindeversammlung
rechtsverbindlich, wenn die Auftragsvergabe unter Anwendung des für die
jeweilige Auftragsart geltenden Vergaberechts erfolgt ist und der Auftragswert
den Betrag von 2.500 €, bei wiederkehrenden Leistungen einen Betrag von
500 € im Monat, nicht übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des Satzes 1 im Wege der freihändigen
Vergabe/Verhandlungsvergabe ist der Vertrag ohne Beteiligung der Gemeindeversammlung
rechtsverbindlich, wenn der Auftragswert den Betrag von 2.500 €, bei
wiederkehrenden Leistungen einen Betrag in Höhe von 500 € im Monat, nicht
übersteigt.
Der Vorlage ist
die neue Hauptsatzung mit den Änderungen aus der Sitzung der Gemeindeversammlung
vom 25.09.2018 sowie den vorgenannten Änderungen beigefügt.
Anlagen:
Hauptsatzung der Gemeinde Witsum.