Beschlussempfehlung:
Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Dunsum wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
In der Sitzung der Gemeindevertretung Dunsum am 18.09.2018 wurde bereits über die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Dunsum beraten. Bevor diese Nachtragssatzung zur Genehmigung an die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland geschickt werden konnte, wurde von der Kommunalaufsicht entgegen der ursprünglichen Aussage mitgeteilt, dass der § 8 „Entschädigung“ nicht ohne weiteres entfallen könne. Wenn die Regelungen zur Entschädigung nicht in der Hauptsatzung aufgeführt sind, so sind diese im Rahmen einer Entschädigungssatzung aufzuführen. Daher wird vorgeschlagen, dass der § 8 „Entschädigung“ in der Hauptsatzung verbleibt..
Des Weiteren ist noch eine weitere Änderung gemäß des neuen Satzungsmusters in die Hauptsatzung einzupflegen:
Der § 9 „Verträge nach § 29 Abs. 2 GO“ ist wie folgt zu fassen:
Verträge der
Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen oder -vertretern, Mitgliedern oder stellvertretenden
Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin
oder dem ehrenamtlichen Bürgermeister und juristischen Personen, an denen Gemeindevertreterinnen
oder -vertreter, Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder der Ausschüsse
nach § 46 Abs. 3 GO oder die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der
ehrenamtliche Bürgermeister beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der
Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn die Auftragsvergabe unter Anwendung
des für die jeweilige Auftragsart geltenden Vergaberechts erfolgt ist und der
Auftragswert den Betrag von 2.500 €, bei wiederkehrenden Leistungen einen
Betrag von 500 € im Monat, nicht übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe
unter den Voraussetzungen des Satzes 1 im Wege der freihändigen
Vergabe/Verhandlungsvergabe ist der Vertrag ohne Beteiligung der Gemeindevertretung
rechtsverbindlich, wenn der Auftragswert den Betrag von 2.500 €, bei
wiederkehrenden Leistungen einen Betrag in Höhe von 500 € im Monat, nicht
übersteigt.
Der Vorlage ist
die 1. Nachtragssatzung mit den Änderungen aus der Sitzung der Gemeindevertretung
vom 18.09.2018 sowie den vorgenannten Änderungen beigefügt.
Anlagen:
1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Dunsum