Betreff
Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Tourismusabgabesatzung
Vorlage
Oev/000133
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

  1. Das Beschlussorgan nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.
  2. Die vorliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Oevenum wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die (vorläufigen) Sonderabschlüsse zur öffentlichen Tourismusförderung für die Jahre bis 2017 sind fertiggestellt. Zugleich wurde eine Vorauskalkulation für das Jahr 2019 erstellt.

 

Gemäß Vorauskalkulation ist ab 2019 eine beitragsfähige Kostenmasse von 19.436 € durch Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre verringert sich die beitragsfähige Kostenmasse (durch den Abbau der Überschüsse) auf 16.451,53 €.

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Auswertung zum 15.09.2018) zeigt für die Gemeinde Oevenum eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 451.842,86 €.

 

Der zulässige Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2019 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (16.451,53 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (451.842,86 €) und beträgt folglich (16.451,53 € : 451.842,86 € = 0,03640) 3,64 %.

 

Anlagen:

Sonderabschlüsse zur öffentlichen Tourismusförderung

Erträge und Aufwendungen der öffentlichen Tourismusförderung

Entwurf der 5. Nachtragssatzung zur Tourismusabgabesatzung