Beschlussempfehlung:
- Das Beschlussorgan nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen
- Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Bei der Einführung von inselweit einheitlichen Kurabgabesätzen zum 01.01.2017 hat sich die Gemeinde Dunsum für einen abweichenden Kurabgabesatz von 2,10 € (in der Hauptsaison) entschieden.
Die aktuelle Vorauskalkulation der öffentlichen Tourismusförderung zeigt, dass dadurch nur 80% der übrigen Aufwendungen durch Kurabgabe gedeckt werden können. Abzüglich des Anteils an eigenen Haushaltsmitteln der Gemeinde (mind. 8%) müssten demnach noch 12% der übrigen Aufwendungen über Tourismusabgabe finanziert werden, was wiederum zu einer nötigen Anhebung des Abgabesatzes in der Tourismusabgabe von derzeit 4,5% auf max. 5,3 % zur Folge hätte.
Würde man sich für eine Anhebung des Kurabgabesatzes auf 2,60 € (in der Hauptsaison) entscheiden, so könnten die vorgesehenen 92% der übrigen Aufwendungen über Kurabgabe finanziert werden. Der Finanzierungsanteil der Tourismusabgabe könnte dann auf 0% abgesenkt werden, was eine Absenkung des Tourismusabgabesatzes auf 2,0 % zur Folge hätte.
Anlagen:
Kalkulation Kurabgabe mit 2,10 €
Kalkulation Kurabgabe mit 2,60 €
Sonderabschluss der öffentlichen Tourismusförderung mit KA = 2,10 €
Sonderabschluss der öffentlichen Tourismusförderung mit KA = 2,60 €
Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Kurabgabesatzung