Beschlussempfehlung:

 

  1. Das Beschlussorgan nimmt die beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen

 

  1. Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Bei der Einführung von inselweit einheitlichen Kurabgabesätzen zum 01.01.2017 hat sich die Gemeinde Dunsum für einen abweichenden Kurabgabesatz von 2,10 € (in der Hauptsaison) entschieden.

 

Die aktuelle Vorauskalkulation der öffentlichen Tourismusförderung zeigt, dass dadurch nur 80% der übrigen Aufwendungen durch Kurabgabe gedeckt werden können. Abzüglich des Anteils an eigenen Haushaltsmitteln der Gemeinde (mind. 8%) müssten demnach noch 12% der übrigen Aufwendungen über Tourismusabgabe finanziert werden, was wiederum zu einer nötigen Anhebung des Abgabesatzes in der Tourismusabgabe von derzeit 4,5% auf max. 5,3 % zur Folge hätte.

 

Würde man sich für eine Anhebung des Kurabgabesatzes auf 2,60 € (in der Hauptsaison) entscheiden, so könnten die vorgesehenen 92% der übrigen Aufwendungen über Kurabgabe finanziert werden. Der Finanzierungsanteil der Tourismusabgabe könnte dann auf 0% abgesenkt werden, was eine Absenkung des Tourismusabgabesatzes auf 2,0 % zur Folge hätte.

 

 

Anlagen:

 

Kalkulation Kurabgabe mit 2,10 €

Kalkulation Kurabgabe mit 2,60 €

Sonderabschluss der öffentlichen Tourismusförderung mit KA = 2,10 €

Sonderabschluss der öffentlichen Tourismusförderung mit KA = 2,60 €

Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Kurabgabesatzung