Betreff
Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Tourismusabgabesatzung
Vorlage
Dun/000096
Art
Beschlussvorlage Dunsum

Beschlussempfehlung:

  1. Das Beschlussorgan nimmt die beigefügte Kalkulation zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.
  2. Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die (vorläufigen) Sonderabschlüsse zur öffentlichen Tourismusförderung für die Jahre bis 2017 sind fertiggestellt. Zugleich wurde eine Vorauskalkulation für das Jahr 2019 erstellt.

 

Gemäß Vorauskalkulation ist ab 2019 eine beitragsfähige Kostenmasse von 7.620 € durch Tourismusabgaben zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre verringert sich die beitragsfähige Kostenmasse (durch den Abbau der Überschüsse) auf 6.176,53 €.

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Auswertung zum 15.09.2018) zeigt für die Gemeinde Dunsum eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 115.324 €.

 

Der zulässige Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2019 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse (6.176,53 €) durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten (115.324 €) und beträgt folglich (6.176,53 € : 115.324 € = 0,05355) 5,36 %.

 

Würde man den Kurabgabesatz, wie in der Beschlussvorlage Dun/000095 vorgesehen, auf 2,60 € in der Hauptsaison erhöhen, könnte man den Finanzierungsanteil der Tourismusabgabe an den übrigen Aufwendungen auf 0% absenken.

 

Dies hätte zur Folge, dass lediglich eine beitragsfähige Kostenmasse von 3.780 € durch Tourismusabgabe zu finanzieren wäre. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre verringert sich diese beitragsfähige Kostenmasse (durch den Abbau der Überschüsse) auf 2.336,53 €.

 

Geteilt durch die Beitragseinheiten (115.324 €) ergibt sich daraus ein zulässiger Abgabesatz von (2.336,53 € : 115.324 € = 0,02026) 2,03 %.

Anlagen:

Sonderabschlüsse der öffentlichen Tourismusförderung mit KA = 2,60 €

Sonderabschlüsse der öffentlichen Tourismusförderung mit KA = 2,10 €

Erträge und Aufwendungen der öffentlichen Tourismusförderung

Entwurf der 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Dunsum