Betreff
Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Gemeinde Norddorf auf Amrum
Vorlage
Nord/000108
Art
Beschlussvorlage Norddorf

Beschlussempfehlung:

Die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren haben Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen. Aus diesem Grunde wurden die Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden, Kreise und Ämter sowie für die Verbandssatzungen der Zweckverbände durch Runderlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein aktualisiert.

 

Folgende Änderungen sind gemäß des neuen Satzungsmusters in die Hauptsatzung einzupflegen:

 

Der  § 3 Gleichstellungsbeauftragte  ist um die nachfolgenden Absätze 2 bis 4 zu ergänzen:

 

(2)    Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde bei. Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:

-           Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Gemeindevertretung,

-           Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen, z.B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes,

-           Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Gemeinde,

-           Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchende Frauen,

-           Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen

 

(3)    Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Anregungen, Vorschläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie erbetene Auskünfte zu erteilen.

 

(4)    Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabenbereich eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen nicht gebunden.

 

 

Die  §§ 7 Einwohnerversammlung  und  8 Verträge nach § 29 Abs. 2 GO  wurden den Neuerungen angepasst.

 

 

Der  § 11 Veröffentlichungen  ist um den nachfolgenden Absatz 4 zu ergänzen:

 

(4)    Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden zusätzlich ins Internet unter der Adresse  www.amtfa.de  eingestellt. Hierauf wird in der Bekanntmachungstafel, die sich

 

am Gebäude der AmrumTouristik Norddorf,
Ual Saarepswai 7, 25946 Norddorf auf Amrum

 

befindet, hingewiesen.

 

 

 

 

Des Weiteren wurden in die neue Hauptsatzung folgende Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet, über welche teilweise bereits in den Jahren 2014 und 2015 beraten wurde:

 

In  § 2 ehrenamtliche Bürgermeisterin / ehrenamtlicher Bürgermeister  wurden unter Absatz 2 folgende Punkte ergänzt:

 

1.    Die Einstellung von Beschäftigten,

2.    Stundungen bis zu einem Betrag von 1.000 €,

3.    Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und Niederschlagung solcher Ansprüche, Führung von Rechtsstreiten und Abschluss von Vergleichen, soweit ein Betrag von 500 € nicht überschritten wird,

9.    Annahme von Erbschaften,

13.  Die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach dem BauGB, soweit der im Grundstückskaufvertrag vereinbarte Wert 2.500 € nicht überschreitet.

 

 

Der  § 4  Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  wurde ergänzt.

 

Unter  § 5 Ständige Ausschüsse  wurde das Aufgabengebiet des Bauausschusses um Punkt dd) „Erteilung einer Genehmigung nach § 22 BauGB“ ergänzt. Des Weiteren wurden hier in den folgenden Absätzen Anpassungen an das aktuelle Satzungsmuster durchgeführt.

 

 

Der  § 10  Verarbeitung personenbezogener Daten  der alten Hauptsatzung entfällt.

 

 

Dafür wird neu der  § 10 Höchstbetrag für die Übertragung der Zustimmung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und der Zustimmung zum Eingehen über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen  in die neue Hauptsatzung aufgenommen.

Anlagen:

Hauptsatzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum