hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Beschlussempfehlung:
a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr nördlich des Hafens und der geplanten Umgehungsstraße L 2014 im Bereich des Hemkweges wird der Aufstellungsbeschluss für die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
b) Festlegung der Planungsziele
2. Es werden folgende Planungsziele festgelegt:
a. Im Interesse der Rechtssicherheit werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Wyk auf Föhr unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes überprüft und ggf. angepasst.
b. Die Zulässigkeit von Einzelhandelbetrieben soll über eine Beschränkung der Sortimentsliste geregelt werden.
c. Die Festsetzung zur Zulässigkeit von Nebenanlagen wird unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes überprüft und ggf. angepasst.
3. Die Ausarbeitung der Planunterlagen, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt entweder über das Bau- und Planungsamt oder durch die Stadt beauftragtes Planungsbüro. Das Amt Föhr-Amrum wird in dem Fall beauftragt, die notwendigen Angebote einzuholen und das Ergebnis der Angebotseinholung den Ausschüssen der Stadt Wyk auf Föhr zur Beauftragung vorzulegen.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung mit der Möglichkeit sich zur Planung zu äußern (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 BauGB), erfolgt durch zweiwöchige Offenlage des Geltungsbereiches und der Planungsziele im Amt Föhr-Amrum in 25938 Wyk auf Föhr, Hafenstraße 23, beim Bau- und Planungsamt in den Zimmern Nr. 23-25 ausgelegt. Der Einsichtszeitraum beginnt nach der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
5.
Eine
Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
6. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße
Mitglieder/innen des *-Ausschusses
Davon
anwesend: *
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen:
Aufgrund
des § 22 GO waren keine/ folgende Stadtvertreter/innen/
Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von
der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung
noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgangslage, Problemstellung, Planungserfordernis
Die am 28.01.1998 in Kraft getretene
Ursprungsfassung des Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet nördlich des Hafens
und der geplanten Umgehungsstraße L 214 im Bereich des Hemkweges ist
zwischenzeitlich sechsmal geändert worden. Aus diesem Grund und bedingt durch
den im weiteren Verlauf beschriebenen Änderungsbedarf des Plans, soll der
Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Wyk auf Föhr neu gefasst werden.
Der Bebauungsplan Nr. 20 setzt die bebauten
Bereiche als Gewerbegebiet fest. In der Änderung Nr. 3 und 5a wurden speziell
für die Ansiedlung von großen Einzelhandelsnutzungen sonstige Sondergebiete
ausgewiesen.
Darüber hinaus wird die Bebauung des Gebietes
einheitlich über die Festsetzung von Grundflächenzahlen, Geschossflächenzahlen,
einer maximal zulässigen Anzahl von Vollgeschossen, der Bauweise sowie
Baugrenzen geregelt. Gestalterische Vorschriften gelten für Gebäude,
Freiflächen der Grundstücke und Werbeanlagen.
Die Überarbeitung des Bebauungsplanes wird
aus mehreren Blickwinkeln erforderlich.
Zunächst lassen das Alter des Bebauungsplans
sowie die seither ergangenen gesetzlichen Änderungen (insbesondere im Bezug auf
die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
aus dem Jahr 2017) eine Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplans
sinnvoll erscheinen. Dies betrifft vornehmlich die Art und das Maß der
baulichen Nutzung.
Ausgelöst durch mehrere Bauanträge gelangen
immer mehr innenstadtrelevante Nutzungen in das Gewerbegebiet und verdrängen
dadurch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die im sonstigen Stadtgebiet keine
Genehmigung erhalten werden.
Mit dem aktuellen Planungsrecht sind
Gewerbebetriebe aller Art zulässig, worunter auch z.B. innenstadtrelevante
Nutzungen fallen, wodurch ein erhöhter Leerstand in der Innenstadt entstehen
könnte. Aus diesem Grund soll die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben zukünftig
durch eine Beschränkung der Einzelhandelsbetriebe über eine Sortimentsliste
geregelt werden. Ziel ist es, den Ansprüchen eines Gewerbegebietes in seiner
Funktion Rechnung zu tragen.
Der zunehmende Wegfall der
Genehmigungspflicht für Nebenanlagen hat dazu geführt, dass viele freistehende
Nebenanlagen entstanden sind, die bauordnungsrechtlich zwar genehmigungsfrei
sind, aber den Regelungen des Bebauungsplans entgegenstehen. Aus diesem Grund
soll die zulässige Überschreitung der Grundflächenzahl für Nebenanlagen
überprüft und ggf. angepasst werden.
Vor diesem Hintergrund und mit dem Ziel die ursprünglichen
Planungsabsichten der Stadt sicherzustellen, soll der Aufstellungsbeschluss zur
Neufassung des Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Wyk auf Föhr neugefasst werden.
Das Planverfahren soll im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt
werden.
Da die Voraussetzungen für ein beschleunigtes
Verfahren vorliegen, kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Unabhängig davon muss
die Öffentlichkeit ab gemäß § 13 ab Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 BauGB über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
unterrichtet werden und die muss sich innerhalb einer bestimmten Frist zur
Planung äußern können. Die Planungsziele sind in der Sitzungsvorlage
beschrieben, der räumliche Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Unterlagen und der Beschluss werden für die Dauer von zwei Wochen ab
Bekanntmachung im Amt Föhr-Amrum in 25938 Wyk auf Föhr, Hafenstraße 23, beim Bau-
und Planungsamt in den Zimmern Nr. 23-25 ausgelegt. Etwaige Äußerungen können
so in die nächste Sitzung eingebracht werden.
Eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes
ist nicht erforderlich.