Betreff
Erlass einer 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe
Vorlage
Nieb/000191
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

 

  1. Das Beschlussorgan nimmt die beigefügte Kalkulation zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

 

  1. Die vorliegende 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Nieblum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die (vorläufigen) Sonderabschlüsse zur öffentlichen Tourismusförderung für die Jahre bis 2016 sind fertiggestellt. Zugleich wurde eine Vorauskalkulation für das Jahr 2019 erstellt.

 

Gemäß Vorauskalkulation – nach aktueller Beschlusslage sollen 7% der übrigen Aufwendungen und 30% der Werbeaufwendungen durch Tourismusabgabe finanziert werden - müsste für 2019 eine beitragsfähige Kostenmasse von 135.240 € zu Grunde gelegt werden. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre erhöht sich diese beitragsfähige Kostenmasse (durch den Abbau der Fehlbeträge) auf 136.639,23 €.

 

Die aktuelle Veranlagungsliste (Auswertung zum 15.09.2018) zeigt für die Gemeinde Nieblum eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 2.166.829,57 €.

 

Der zulässige Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2019 ergibt sich aus der Division der veranschlagten Kostenmasse durch die Summe der veranschlagten Bemessungseinheiten und beträgt folglich (136.639,23 € : 2.166.829,57 € = 0,0631) 6,31 % - was eine Absenkung des Abgabesatzes von derzeit 7,0 % auf 6,3 % zur Folge hätte.

 

Laut aktueller Vorauskalkulation werden die maßgeblichen Finanzierungsanteile der übrigen Aufwendungen (neben der Tourismusabgabe - zu 30% über Gebühren, spezielle Entgelte und Erlöse und zu 53% über Kurabgabe) jedoch nicht erreicht.

 

Um den Gemeindehaushalt nicht über den Mindesteigenanteil (von 9%) hinaus zu belasten, empfiehlt es sich daher den Finanzierungsanteil der Tourismusabgabe an den übrigen Aufwendungen von 7% auf 9% zu erhöhen.

 

Dem folgend wäre für 2019 eine beitragsfähige Kostenmasse (unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorausgegangen Jahre) in Höhe von 152.799,23 € durch Tourismusabgabe zu finanzieren.

 

Dividiert durch die Beitragseinheiten (2.166.829,57 €) ergibt sich daraus ein zulässiger Abgabesatz für 2019 von (152.799,23 € : 2.166.829,57 € = 0,07052 ) 7,05 %.

Anlagen:

 

Erträge und Aufwendungen der öffentlichen Tourismusförderung

Sonderabschlüsse der öffentlichen Tourismusförderung (derzeitige Finanzierungsanteilen)

Sonderabschlüsse der öffentlichen Tourismusförderungen (geänderte Finanzierungsanteile)

Entwurf der 6. Nachtragssatzung zur Tourismusabgabesatzung