Beschlussempfehlung:
- Die vorliegende Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe wird zur Kenntnis genommen. Das Beschlussorgan macht sich das Zahlenwerk zu eigen.
- Auf den Erlass einer Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird derzeit verzichtet.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Ergebnisrechnung
zur Aufwandskalkulation der Tourismusabgabe für die Jahre bis 2016 ist
fertiggestellt. Zugleich wurde eine neue Vorauskalkulation für die Zeit ab 2019
erstellt.
Gemäß der
Vorauskalkulation ist ab 2019 eine beitragsfähige Kostenmasse von rund
1.197.400 € aus Tourismusabgabe zu finanzieren. Unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre reduziert sich die beitragsfähige
Kostenmasse um rund 330 T€.
Die aktuelle
Veranlagungsliste (Tourismusabgabe 2018, Stand: 15.09.2018) zeigt für die Stadt
Wyk auf Föhr eine Summe aus Beitragseinheiten (Messbeträge) von 10.128.315,18
€. Der Abgabesatz für die Tourismusabgabe 2019 ergibt sich aus der Division der
veranschlagten Kostenmasse (1.197.407,50 €) durch die Summe der veranschlagten
Bemessungseinheiten (10.128.315,18 €) und beträgt folglich 11,82%.
Unter
Berücksichtigung der Überschüsse aus den Vorjahren - durch entsprechend
niedrigere Tourismusabgaben - liegt der höchst zulässige Abgabesatz bei
(862.533,91 € : 10.128.315,18 € = 0,8516) 8,52%. Danach ist eine Veränderung
des Abgabesatzes, der zur Zeit 8,5% der Bemessungsgröße beträgt, nicht
erforderlich.
Anlagen:
Ergebnisrechnung 2016 und Vorauskalkulation 2019
Erträge und Aufwendungen der öffentlichen Tourismusförderung (Anlage 1)
Sonderabschlüsse der öffentlichen Tourismusförderung (Anlage 2)