Betreff
Bebauungsplan Nr. 7A der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet westlich des Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai
hier: a) erneuter Aufstellungsbeschluss und b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Nord/000067/1
Art
Beschlussvorlage Norddorf
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

  1. Für das Gebiet westlich der Lunstruat zwischen den Straße Dünemwai und Strunwai einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai wird der Bebauungsplan Nr. 7A aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Sicherung und Fortentwicklung des Dauerwohnens und der Fremdenverkehrsnutzungen durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung

-          Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur durch Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen und ggf. Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen

-          Gestaltung des jetzigen Übergangs von Innen- zu Außenbereich

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens soll der Kreis Nordfriesland beauftragt werden.
  3. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Bürgeranhörung stattfinden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter        ;

Davon anwesend:           ; Ja-Stimmen:       ; Nein-Stimmen:              ;

Stimmenthaltungen:             .

Es waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Das Gemeindegebiet Norddorf ist bis auf wenige Teile überplant. Eine weitere Überplanung soll sukzessive erfolgen, um die städtebauliche Entwicklung zu gestalten. Die Gemeinde ist bestrebt, insbesondere Dauerwohnen und langfristige Fremdenverkehrsnutzungen innerhalb der bebauten Ortslagen zu sichern und zu fördern.

Am 03.02.2015 wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 7A gefasst. Dieser wird nun erneuert, um die Planungsabsichten der Gemeinde nochmals zu bestätigen.