Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 der Gemeinde Nieblum
Vorlage
Nieb/000193
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2019.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresgewinn in Höhe von -42.300 EUR (Vj. -178.200 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2017:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der  Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2018 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2018.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2018

2019

2020

2021

2022

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.335 Mio. EUR

1.422 Mio. EUR

+6

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

197 Mio. EUR

193 Mio. EUR

+2

+2

+2

Sonderausgleich § 25 FAG

114,6 Mio. EUR

119,7 Mio. EUR

+1

+1

+1

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.751,7 Mio. EUR

1.862,7 Mio. EUR

+8

+3

+3

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 130.300 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 135.900 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 

Sachkonto

2019

(in EUR)

Anmerkung

40120000 Grundsteuer B

+ 5.900

Anpassung

40130000 Gewerbesteuer

-23.500

Anpassung

40340000 Zweitwohnungssteuer

+63.200

Anpassung

44810000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Land

+32.400

Förderung Quartierskonzept

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+5.300

höhere geplante Kosten (Tore FFW)

52610000 Dienst- u. Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände

+3.500

FFW

53410000 Gewerbesteuerumlage

-26.500

Finanzausgleich

53711000 Finanzausgleichsumlage

-18.500

Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

-21.000

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

-26.500

Amtsumlage 49,05% höhere Finanzkraft als im Vorjahr

54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche

+63.000

Erhöhung Kiga

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 346.000 € ausgewiesen.

 

Für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Nieblum ist die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr mit 300.000 € vorgesehen.

Dem gegenüber stehen Fördergelder von  ca. 90.000 € die für das Haushaltsjahr 2020 eingeplant sind.
Weitere 1.000 € sind für kleine Anschaffungen vorgesehen.

 

Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze stehen für den Neubau eines kleinen Teilstückes des Meedsweg 35.000 € zur Verfügung. Für den Forstverband ist ein Investitionskostenzuschuss von 10.000 € (Radweg) geplant.

 

Die Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 28.12.2018 auf rd. 1.017.600 €.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  -116.900 € ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2019 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR