Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2019.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 204.000 EUR (Vj. -135.500 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2017:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2018 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2018.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.335 Mio.
EUR |
1.422 Mio.
EUR |
+6 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
197 Mio. EUR |
193 Mio. EUR |
+2 |
+2 |
+2 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
114,6 Mio.
EUR |
119,7 Mio.
EUR |
+1 |
+1 |
+1 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.751,7 Mio.
EUR |
1.862,7 Mio.
EUR |
+8 |
+3 |
+3 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit
moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen
ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 53.100 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 68.500 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2019 (in EUR) |
Anmerkung |
40120000
Grundsteuer B |
+ 800 |
Anpassung |
40130000 Gewerbesteuer |
+25.000 |
Anpassung
|
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+9.000 |
Anpassung |
41620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen |
+110.600 |
|
44110000 Mieten und Pachten |
-4.500 |
Wegfall
Miete Whg.FFW |
44810000 Erträge aus Kostenerstattung, Kostenumlagen Land |
+21.400 |
Zuschuss
energetisches Quartierskonzept |
57410000 Abschreibungen auf geleistete Zuwendungen |
+106.600 |
|
53410000 Gewerbesteuerumlage |
+10.000 |
Finanzausgleich |
53711000 Finanzausgleichsumlage |
+1.000 |
Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
+12.700 |
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+16.600 |
Amtsumlage 49,05% höhere
Finanzkraft als im Vorjahr |
54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche |
+18.900 |
Erhöhung Kiga |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen
sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 24.100 €
ausgewiesen.
Im Produkt 111010 Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement ist ein Betrag in Höhe von 23.000 € für den Erwerb
eines Grundstückes auf Leibrente eingeplant. Dieser beinhaltet die
Grunderwerbsteuer und Notarkosten i.H.v. 17.000 € und die jährliche Leibrente
von 6.000 € (500 €/mtl.).
Weiter sind 600 €
für die Anschaffung eines Beamers vorgesehen.
Im Produkt 120610 Gemeindefeuerwehr ist
ein Betrag von 500 € für kleinere Investitionen
eingeplant.
Die Liquidität der
Gemeinde beläuft sich zum 28.12.2018 auf rd. 191.600 €.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des
Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.
-175.000 € ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2019 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR