Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 der Gemeinde Süderende
Vorlage
Süd/000099
Art
Beschlussvorlage Süderende

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2019.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 4.100 EUR (Vj. -23.700 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2017:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der  Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2018 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2018.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2018

2019

2020

2021

2022

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.335 Mio. EUR

1.422 Mio. EUR

+6

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

197 Mio. EUR

193 Mio. EUR

+2

+2

+2

Sonderausgleich § 25 FAG

114,6 Mio. EUR

119,7 Mio. EUR

+1

+1

+1

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.751,7 Mio. EUR

1.862,7 Mio. EUR

+8

+3

+3

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. -300 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 19.600 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 

Sachkonto

2019

(in EUR)

Anmerkung

40120000 Grundsteuer B

+ 400

Anpassung

40130000 Gewerbesteuer

-12.200

Anpassung

40340000 Zweitwohnungssteuer

+5.100

Anpassung

43611000 Kurabgabe

+7.000

Anpassung

43612000 Tourismusabgabe

-1.800

Senkung des TA-Satzes

52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

+5.800

höhere geplante Kosten

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+7.000

höhere geplante Kosten

52910000 Aufwendungen für besondere Dienstleistungen

+1.000

Kosten Veranstaltungen

53410000 Gewerbesteuerumlage

-8.400

Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

+2.400

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+3.000

Amtsumlage 49,05% höhere Finanzkraft als im Vorjahr

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 156.000 € ausgewiesen.

 

Im Produkt 126010 (Gemeindefeuerwehr) stehen 1.000 € für Kleingeräte zur Verfügung.

 

Im Produkt 511001 (Bauleitplanung) Die Anfangs-/Planungskosten eines Neubaugebietes i.H.v. 10.000 € aus 2018 werden nach 2019 übertragen.

 

Für den Neubau einer Straße plante die Gemeinde im Produkt 541001 (Straßen, Wege und Plätze) in 2018 einen Betrag in Höhe von 130.000 €. Die Finanzierung erfolgt über eine Zuwendung  in Höhe von 95.000 €  und einen Eigenanteil in Höhe von 35.000 €. Diese Mittel sollen nach 2019 übertragen werden.
Aufgrund der Mehrkosten für diese Baumaßnahme werden in 2019 weitere 37.000 € eingeplant. Dem gegenüber steht eine zusätzliche Zuwendung von 35.000 € in 2019.

 

Im Produkt 541003 (Straßenbeleuchtung) werden 25.000 € für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED aus dem Haushaltsjahr 2018 nach 2019 übertragen. Diese gilt auch für die Förderung von 25 % (6.250 €), da die Maßnahme erst in 2019 umgesetzt werden kann.

 

Im Produkt 111010 (Gebäude- und Liegenschaftsmanagement) & Produkt 575003 (Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr) stehen für die Anschaffung von Spielgeräten insgesamt 7.000 € zur Verfügung.

 

Im Produkt 612001 Übrige Finanzwirtschaft ist für die rentierliche Anlage aus der Liquidität ein Betrag von 111.000 € für den Erwerb von Finanzanlagevermögen eingeplant.

 

Alle Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 09.01.2019 auf rd. 314.700 €.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  -118.600 € ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2019 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen.
Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR