Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2019.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 4.100 EUR (Vj. -23.700 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2017:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2018 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2018.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.335 Mio.
EUR |
1.422 Mio.
EUR |
+6 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
197 Mio. EUR |
193 Mio. EUR |
+2 |
+2 |
+2 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
114,6 Mio.
EUR |
119,7 Mio.
EUR |
+1 |
+1 |
+1 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.751,7 Mio.
EUR |
1.862,7 Mio.
EUR |
+8 |
+3 |
+3 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit
moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen
ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. -300 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 19.600 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2019 (in EUR) |
Anmerkung |
40120000
Grundsteuer B |
+ 400 |
Anpassung |
40130000 Gewerbesteuer |
-12.200 |
Anpassung
|
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+5.100 |
Anpassung |
43611000 Kurabgabe |
+7.000 |
Anpassung |
43612000 Tourismusabgabe |
-1.800 |
Senkung
des TA-Satzes |
52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
+5.800 |
höhere geplante Kosten |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+7.000 |
höhere geplante Kosten |
52910000 Aufwendungen für besondere Dienstleistungen |
+1.000 |
Kosten Veranstaltungen |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
-8.400 |
Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
+2.400 |
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+3.000 |
Amtsumlage 49,05% höhere
Finanzkraft als im Vorjahr |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen
von 156.000 € ausgewiesen.
Im Produkt 126010
(Gemeindefeuerwehr) stehen 1.000 € für Kleingeräte zur Verfügung.
Im Produkt 511001
(Bauleitplanung) Die Anfangs-/Planungskosten eines Neubaugebietes i.H.v.
10.000 € aus 2018 werden nach 2019 übertragen.
Für den Neubau einer Straße plante die Gemeinde im Produkt 541001 (Straßen, Wege und Plätze) in 2018 einen Betrag in
Höhe von 130.000 €. Die Finanzierung erfolgt über eine Zuwendung in Höhe von 95.000 € und einen Eigenanteil in Höhe von 35.000 €.
Diese Mittel sollen nach 2019 übertragen werden.
Aufgrund der Mehrkosten für diese Baumaßnahme werden in 2019 weitere 37.000 €
eingeplant. Dem gegenüber steht eine zusätzliche Zuwendung von 35.000 € in
2019.
Im Produkt 541003
(Straßenbeleuchtung) werden 25.000 € für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung
auf LED aus dem Haushaltsjahr 2018 nach 2019 übertragen. Diese gilt auch für
die Förderung von 25 % (6.250 €), da die Maßnahme erst in 2019 umgesetzt werden
kann.
Im Produkt 111010 (Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement) & Produkt 575003 (Tourismus, Kur- und
Fremdenverkehr) stehen für die Anschaffung von Spielgeräten insgesamt 7.000
€ zur Verfügung.
Im Produkt 612001 Übrige Finanzwirtschaft ist für die rentierliche Anlage aus der Liquidität ein Betrag von 111.000 € für den Erwerb von Finanzanlagevermögen eingeplant.
Alle Investitionen werden aus der Liquidität der Gemeinde beglichen.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 09.01.2019
auf rd. 314.700 €.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des
Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.
-118.600 € ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2019 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den
unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen.
Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch
ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt
erzielt werden.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR