Betreff
1. Änderung der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Utersum
hier: Aufstellungssbeschluss
Vorlage
Uter/000168
Art
Beschlussvorlage Utersum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Utersum beschließt die Ortsgestaltungssatzung für das Gebiet A (historischer Ortskern) gemäß der zuvor genannten Sachlage zu ändern.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die bestehenden Abweichungen von der OGS im historischen Ortskern aufzunehmen und die Änderungssatzung entsprechend auszuarbeiten.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Utersum beabsichtigt die Ortsgestaltungssatzung (OGS) zu ändern, um Festsetzungen zu ergänzen, die die Zulässigkeit von bereits bestehenden Abweichungen im genehmigten baulichen Bestand regeln.

Auslöser hierzu war eine Anregung des Kreises Nordfriesland. Demnach ist es ohne entsprechende Festsetzungen nicht möglich Abweichungen zuzulassen, nur weile diese im Bestand bereits bestehen. Um Abweichungen in diesen Fällen auch zukünftig genehmigen zu können, ist daher eine Änderung der OGS erforderlich.

Dies gilt insbesondere für Gebäude im historischen Ortskern der Gemeinde, die der geforderten friesischen Bauart nicht vollumfänglich entsprechen.

Die OGS ist für den historischen Ortskern (Gebiet A), in diesem Sinne wie folgt zu ändern:

1)    Zum einen ist ein Paragraph aufzunehmen, welcher regelt, dass bei Nutzungsänderungen und geringfügigen Umbauten von genehmigten Gebäuden auf schriftlichen Antrag ausnahmsweise eine Abweichung von den Bestimmungen der OGS zugelassen werden kann, wenn der genehmigte Bestand diesen Bestimmungen bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der OGS widersprach;

2)    zum anderen sind die Gebäude aufzunehmen, die aufgrund ihrer bestehenden Abweichungen von einzelnen Bestimmungen der OGS befreit werden.