Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 der Gemeinde Borgsum
Vorlage
Borg/000110
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2019.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 17.400 EUR (Vj. -14.500 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2017:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der  Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2018 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2018.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2018

2019

2020

2021

2022

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.335 Mio. EUR

1.422 Mio. EUR

+6

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

197 Mio. EUR

193 Mio. EUR

+2

+2

+2

Sonderausgleich § 25 FAG

114,6 Mio. EUR

119,7 Mio. EUR

+1

+1

+1

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.751,7 Mio. EUR

1.862,7 Mio. EUR

+8

+3

+3

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 61.300 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 2.900 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 

Sachkonto

2019

(in EUR)

Anmerkung

40110000 Grundsteuer A

-1.500

Anpassung

40120000 Grundsteuer B

+2.300

Anpassung

40130000 Gewerbesteuer

+2.700

Anpassung

40340000 Zweitwohnungssteuer

+13.800

Anpassung

41110000 Schlüsselzuweisungen

-3.200

Anpassung

41410000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Land

+2.000

 

43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

-20.000

 

43611000 Kurabgabe

+19.000

 

52110000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+1.500

Mehrkosten

53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche

+2.000

Mehrkosten u.a. Ehrenmal

53410000 Gewerbesteuerumlage

-2.800

Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

+500

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+600

Amtsumlage 49,05%

53730000 Allgemeine Umlagen Zweckverbände

+1.200

Mehrkosten

54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche

+7.500

Erhöhung Kiga

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 5.500 € ausgewiesen.

 

Im Produkt 120610 Gemeindefeuerwehr ist ein Betrag von insgesamt 1.500 € für kleinere Investitionen  eingeplant.

 

Für die Anschaffung einer neuen Pumpe/Pumpensteuerung sind im Produkt 538120 Pumpenwerke, eigene (SW) 3.000 € vorgesehen.

 

Für kleinere Investitionen  stehen im  Produkt 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr 1.000 € zur Verfügung.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 04.02.2019 auf rd. 823.280 €.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  +23.300 € ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2019 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Als Vergleichsgröße wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen verwiesen.. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR