Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2019.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 17.400 EUR (Vj. -14.500 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2017:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.
Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2018 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2018.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.335 Mio.
EUR |
1.422 Mio.
EUR |
+6 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
197 Mio. EUR |
193 Mio. EUR |
+2 |
+2 |
+2 |
Sonderausgleich § 25 FAG |
114,6 Mio.
EUR |
119,7 Mio.
EUR |
+1 |
+1 |
+1 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.751,7 Mio.
EUR |
1.862,7 Mio.
EUR |
+8 |
+3 |
+3 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit
moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen
ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 61.300 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 2.900 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Sachkonto |
2019 (in EUR) |
Anmerkung |
40110000
Grundsteuer A |
-1.500 |
Anpassung |
40120000
Grundsteuer B |
+2.300 |
Anpassung |
40130000
Gewerbesteuer |
+2.700 |
Anpassung
|
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+13.800 |
Anpassung |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
-3.200 |
Anpassung |
41410000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Land |
+2.000 |
|
43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
-20.000 |
|
43611000 Kurabgabe |
+19.000 |
|
52110000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+1.500 |
Mehrkosten |
53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche |
+2.000 |
Mehrkosten u.a. Ehrenmal |
53410000 Gewerbesteuerumlage |
-2.800 |
Finanzausgleich |
53721000 Kreisumlage |
+500 |
Finanzausgleich |
53722000 Amtsumlage |
+600 |
Amtsumlage 49,05% |
53730000 Allgemeine Umlagen Zweckverbände |
+1.200 |
Mehrkosten |
54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche |
+7.500 |
Erhöhung Kiga |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten)
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im
Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen
von 5.500 € ausgewiesen.
Im Produkt 120610 Gemeindefeuerwehr ist
ein Betrag von insgesamt 1.500 € für kleinere Investitionen eingeplant.
Für die
Anschaffung einer neuen Pumpe/Pumpensteuerung sind im Produkt 538120 Pumpenwerke, eigene (SW) 3.000 € vorgesehen.
Für kleinere
Investitionen stehen im Produkt
575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr 1.000 € zur Verfügung.
Die Liquidität der
Gemeinde beläuft sich zum 04.02.2019 auf rd. 823.280 €.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des
Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.
+23.300 € ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2019 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.
Als Vergleichsgröße wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen verwiesen.. Hierin gelten für Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:
Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR