Hier: Auftragsvergabe Sandfangzäune 2019
Beschlussempfehlung:
Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte wird
vorgeschlagen, den Auftrag für den biotechnischen Küstenschutz auf das
vollständige Angebot des Bieters, Forst-
und Landschaftsbau Martens, Hauptstraße 4, 25693 Gudendorf, zur vorläufigen
Auftragssumme von 35.610,75 € brutto zu erteilen.
Die Eilentscheidung
des Amtsdirektors bzw. seines ersten Stellvertreters wird hiermit zur Kenntnis
genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Bei der Maßnahme
handelt es sich um den biotechnischen Küstenschutz, speziell die Setzung von
Sandfangzäune, an der Westküste der Insel Amrum .
Für die Maßnahme
„Biotechnischer Küstenschutz Westküste“ wurde eine beschränkte Ausschreibung
gemäß VOB/A zur Vergabe der Sandfangzäune durchgeführt. Zum Eröffnungstermin am
31.01.2019 um 14:00 Uhr lagen lauf Niederschrift der Verdingungsverhandlung 2
Angebote vor. Nebenangebote waren nicht zugelassen.
Die Prüfung und Wertung
der Angebote erfolgte durch das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum.
1. Wertungsstufe: Prüfung der Vollständigkeit
Alle Angebote sind
rechtzeitig eingegangen und waren ordnungsgemäß verschlossen.
Die
Angebotsendsummen nach der 1. Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:
1 |
Forst- und Landschaftsbau Martens, Hauptstraße 4,
25693 Gudendorf |
35.610,75 € brutto |
2 |
--- |
43.214,85 € brutto |
Prüfung der Eignung
der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A
Eine Prüfung der
Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend §
6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit positivem Ergebnis durchgeführt.
Die entsprechenden Nachweise wurden eingesehen. Die Unternehmen sind als zur
Durchführung der Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A
Bieter 1: Forst- und Landschaftsbau Martens, Hauptstraße 4, 25693 Gudendorf
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe,
Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Bieter 2: ---
I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine
Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.
II. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind
nicht zu erkennen.
Nach Wertung aller Stufen und
Berücksichtigung der Nachlässe, ergibt sich folgende Rangfolge:
1 |
Forst- und Landschaftsbau Martens,
Hauptstraße 4, 25693 Gudendorf |
35.610,75 € brutto |
2 |
--- |
43.214,85 € brutto |
Bei der Beurteilung der Preise sind keine
Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus den
verbliebenen Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen
Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.
Das Angebot der Forst- und Landschaftsbau Martens, Gudendorf als günstigster Bieter stellt sich nach Zusammenfassung aller Wertungsstufen als wirtschaftlich und angemessen dar.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit hinsichtlich des
Bauzeitenplanes und der Sandfangzaunsetzung, erfolgte die Auftragsvergabe gemäß
§ 4 (2), Ziffer 11 der Hauptsatzung des Amtes Föhr-Amrum durch eine Eilentscheidung
des Amtsdirektors bzw. seines ersten Stellvertreters.