Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 der Gemeinde Oevenum
Vorlage
Oev/000136
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2019.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von 194.100 EUR (Vj. -36.100 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2017:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird erst im Rahmen der  Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) ausgewiesen.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2018 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2018.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2018

2019

2020

2021

2022

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.335 Mio. EUR

1.422 Mio. EUR

+6

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

197 Mio. EUR

193 Mio. EUR

+2

+2

+2

Sonderausgleich § 25 FAG

114,6 Mio. EUR

119,7 Mio. EUR

+1

+1

+1

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.751,7 Mio. EUR

1.862,7 Mio. EUR

+8

+3

+3

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 97.000 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2019 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 158.000 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Für das Haushaltsjahr 2019 ist die Erhöhung der Grundsteuer A & B sowie der Gewerbesteuer eingeplant (siehe Tabelle).

 

 

Sachkonto

2019

(in EUR)

Anmerkung

40110000 Grundsteuer A

+ 500

Realsteuererhöhung auf 380% (Vj. 370%)

40120000 Grundsteuer B

+ 5.000

Realsteuererhöhung auf 425% (Vj. 390%)

40130000 Gewerbesteuer

+23.700

Realsteuererhöhung auf 380% (Vj. 370%)

40340000 Zweitwohnungssteuer

+8.300

Anpassung

41110000 Schlüsselzuweisungen

-188.600

Anpassung

41410000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Land

+8.000

 u.a.Kindergartenzuschüsse

43612000 Tourismusabgabe

-9.900

Senkung des Steuersatzes

44810000 Erträge aus Kostenerstattung, Kostenumlagen Land

+19.000

Zuschuss energetisches Quartierskonzept/-manager

52110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

+5.000

Neue Tore FFW

52620000 Aus- und Fortbildung, Umschulung

+2.800

FFW

53410000 Gewerbesteuerumlage

+25.100

Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

-22.600

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

-29.500

Amtsumlage 49,05% gem. Finanzkraft

54310000 Geschäftsaufwendungen

+15.600

energetisches Quartierskonzept/-manager

54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche

+20.200

Erhöhung Kiga

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 93.000 EUR ausgewiesen.

 

Im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr wurden in 2018 5.000 € für den Kauf einer neuen Fahne für die Jugendfeuerwehr oder die aktive Wehr und 8 Digitale Meldeempfänger sowie 6 Headsets mit 4.700 € eingeplant. Die Mittel sollen nach 2019 übertragen werden.
In 2019 ist ein neuer Löschbrunnen mit Baukosten i.H.v. 25.000 € vorgesehen. Weiter sind für kleine Investitionen 1.000 € eingeplant.

 

Im Produkt 522001 Wohnbauförderung werden für den 2. Bauabschnitt im Neubaugebiet werden aufgrund von Mehrkosten weitere 47.000 € für 2019 eingeplant. Die Restmittel des Vorjahres werden auf das Haushaltsjahr 2019 übertragen.

 

Im Produkt 573500 Förderung der Breitbandtechnik sind 10.000 € für das Breitbandprojet aus dem Haushaltsjahr 2018 noch vorhanden, die nach 2019 übertragen werden sollen.

 

Im Produkt 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr werden für dne Kauf neuer Spielgeräte und Bänke in Summe 20.000 € eingeplant. Aufgrund der steuerlichen Behandlung teilen sich die Beträge auf zwei Produkte auf (Produkt 575003 15.000 €/ 541001 5.000 €).

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 04.02.2019 auf rd. 50.830 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.  -227.300 € ausgewiesen.


Ergänzende Hinweise:

 

Die  Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2019 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf auf die u.a. Mindeststeuersätze für Fehlbedarfsgemeinden eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2019 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR