Sachdarstellung mit Begründung:
Das Angebot der Offenen
Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule hat sich in den vergangenen Jahren gut
etabliert. Die Erfahrungen haben jedoch
gezeigt, dass nur sehr wenige Schüler/innen das Betreuungsangebot in der Zeit
von 7:30 Uhr bis 7:45 Uhr nutzen. Die verlässliche Schulzeit beginnt um 7:45
Uhr, so dass die Betreuung von Kindern, deren Unterricht zur ersten Schulstunde
beginnt, ab diesem Zeitpunkt durch die Schule sichergestellt werden kann. Für
Kinder, deren Unterricht generell erst zur zweiten Schulstunde beginnt, ist
eine Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule in der Zeit von 7:45 Uhr
bis 8:45 Uhr ausreichend sichergestellt. Deshalb soll die Offene Ganztagsschule
montags bis freitags ab 7:45 Uhr beginnen. Aufgrund dieser Zeitenänderung ist
der Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Nutzung des Angebots
der Offenen Ganztagschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr erforderlich geworden.
Mit dem Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Nutzung des
Angebots der Offenen Ganztagschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr sollen
auch die Datenschutzbestimmungen in § 11 der aktuellen Gesetzeslage angepasst
werden.
Anlagen:
- 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Nutzung des Angebots der Offenen Ganztagsschule an der Rüm-Hart-Schule in Wyk auf Föhr