Betreff
Änderung der Gemeindegrenze der Stadt Wyk auf Föhr
hier: Eingemeindung von Grundstücken
hier: Eingemeindung von Grundstücken
Vorlage
Stadt/002278/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Beschlussempfehlung:
Die erforderliche Gebietsänderung für die
Stadt Wyk auf Föhr im Zuge der Übertragung der Grundstücksflächen im Wyker
Hafengebiet ist durchzuführen. Der damit verbundenen Erweiterung der
Gemeindegrenze des Wyker Stadtgebietes um das Flurstück 412, Flur 1, der
Gemarkung Wyk wird zugestimmt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im
Dezember 2016 konnte das langjährige
Verfahren für die Eigentumsübertragung nach
§ 1 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) für verschiedene
Flurstücke im Wyker Hafengebiet an die Stadt Wyk auf Föhr abgeschlossen werden.
Es handelt sich hierbei um Grundstücke im Bereich des Binnenhafens und des
Fährhafens sowie die dazugehörigen Wasserflächen in einer Gesamtgröße von rd.
103.000 m². Die betreffenden Flächen gehörten bis zur Übertragung der
Bundesrepublik Deutschland und nunmehr der Stadt Wyk auf Föhr, die diese
Flächen im Innenverhältnis dem Verwaltungsvermögen dem Städtischen Hafenbetrieb
zugeordnet hat.
Die
Überlassung der Grundstücke durch das Land ist unentgeltlich erfolgt. Für
Vermessung, Notar und Amtsgericht waren Aufwendungen in Höhe von rd. 15.000 €
erforderlich.
Durch
die Übertragung der Grundstücke sind eine förmliche Eingemeindung sowie die
Änderung der Stadtgrenze, der Amts- und auch der Kreisgrenze notwendig. Nach §
15 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) muss der Amtsausschuss angehört
werden und der Kreistag seine Zustimmung erteilen. Genehmigungsbehörde ist
letztlich das Innenministerium.
Mit der Ursprungsvorlage Nr. 2278 wurde der Eingemeindung der Flurstücke
411 und 413 bereits zugestimmt. Richtig wäre aber gewesen: 411, 412 und 413.
Der Kreistag hat die Angelegenheit am 29.03.2019 auf der Tagesordnung.
Daher wird noch der Beschluss zum Flurstück 412 benötigt.