Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Wyk auf Föhr Nachtrag zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001358/4
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

1. Die Fläche im vorderen Bereich wird als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Parkplatzfläche) dargestellt.

 

Für den rückwärtigen Bereich wird die Variante a. oder b. beschlossen:

  1. Die rückwärtige Fläche wird als Sonderbaufläche dargestellt entsprechend der im Verfahren befindlichen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23. Konsequenz ist die Einschränkung der gewerblichen Nutzungen auf den angrenzenden Grundstücken auf nicht wesentlich störende Betriebe gem. den vom Innenministerium im Rahmen der Beteiligung zu diesem Bebauungsplanverfahren formulierten Anforderungen.

 

  1. Die rückwärtige Fläche verbleibt als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan. Für die Unterbringung der Notunterkünfte wird eine alternative Fläche gesucht. Die freiwerdende Gewerbefläche kann als Gewerbegrundstück verkauft werden.

 

2. Der Entwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird unter Einschluss der unter Punkt 1 beschlossenen Variante 1.a. oder 1.b. für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wyk auf Föhr beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird mit den beschlossenen Änderungen gebilligt. Der Entwurf des Planes und der Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die Auslegung zu informieren.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In ihrer Sitzung am 21.08.2003 hat die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Aufstellungsbe­schluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet gefasst.

Am 21. September 2005 erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Anhörung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Mit Schreiben vom 22.09.2005 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung Anregungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr zu äußern. Das Protokoll der Anhörung sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung am 7. Dezember 2005 beraten. Aufgrund der vorläufigen landesplanerischen Stellungnahme des Innenministeriums vom 06.12.2005 wurde die inselweite Beteiligung aller Gemeinden zu den Themenbereichen Wohn- und Gewerbeflächenerweiterung, Wohnmobil-/ Zeltplatz und Erweiterung der Flächen für die Abwasserentsorgung durchgeführt. Das Ergebnis der inselweiten Abstimmung dieser inhaltlichen Punkte wurde der Landesplanungsbehörde zusammen mit einer überarbeiteten Fassung des Flächennutzungsplanentwurfs und der Begründung mit der Bitte um abschließende Stellungnahme im April 2006 zugesandt. Laut abschließender ressortübergreifend abgestimmter landesplanerischen Stellungnahme vom 04.07.2006 bestehen hinsichtlich des Änderungsbereiches Nr. 17 als Standort für einen Wohnmobil- und Zeltplatz von Seiten der Landesplanung keine Bedenken, diesen als Option im weiteren Planverfahren beizubehalten, sofern eine vergleichende Prüfung denkbarer Alternativstandorte durchgeführt wird.

 

Die Ergebnisse aller Beteiligungs- und Beratungsschritte wurden in Planzeichnung und Begründung eingearbeitet. Auf dieser Grundlage hat die Stadtvertretung am 5.10.2006 die Behandlung der Anregungen und Bedenken sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beraten.

 

Die Beschlüsse wurden gefasst unter Ausschluss des Punktes 5. der Vorlage 1358/3 zum Grundstück mit den Wohncontainern am Ziegeleiweg. Die Beratung zu diesem Punkt wurde an den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zurückverwiesen.

 

Für die Darstellung der rückwärtigen Fläche am Ziegeleiweg sind zwei grundsätzliche Varianten denkbar:

 

  1. Die Fläche wird als Sonderbaufläche dargestellt entsprechend der im Verfahren befindlichen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23. Konsequenz ist die Einschränkung der gewerblichen Nutzungen auf den angrenzenden Grundstücken auf nicht wesentlich störende Betriebe gem. den vom Innenministerium im Rahmen der Beteiligung zu diesem Bebauungsplanverfahren formulierten Anforderungen.

 

  1. Die nach a. als Sonderbaufläche gedachte Fläche verbleibt als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan. Für die Unterbringung der Notunterkünfte wird eine alternative Fläche gesucht. Die freiwerdende Gewerbefläche kann als Gewerbegrundstück verkauft werden.

 

Die Fläche im vorderen Bereich wird in beiden Alternativen als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Parkplatzfläche) dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr wird entsprechend der im Flächennutzungsplan weiterverfolgten Alternative geändert.