Betreff
Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Dunsum
für das Gebiet nördlich der Landesstraße im Bereich des Ortseingangs Groß-Dunsum bis zu einer Bautiefe von ca. 42 m (Flur 3, Flurstück 44)
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
c) Kenntnisnahme
Vorlage
Dun/000099
Art
Beschlussvorlage Dunsum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss:

 

  1. Für das Gebiet nördlich der Landesstraße im Bereich des Ortseingangs Groß-Dunsum bis zu einer Bautiefe von ca. 42 m (Flur 3, Flurstück 44) wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele:

 

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 2 werden folgende Planungsziele festgelegt:

 

    1. Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung (Allgemeines Wohngebiet oder Sonstiges Sondergebiet – Dauerwohnen und Tourismus)
    2. Langfristige Sicherung der Dauerwohnnutzung
    3. Regelung des Ausgleichserfordernisses

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

  1. Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

  1. Dieser Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele sind ortsüblich bekannt zu machen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Zu c) Kenntnisnahme:

 

Hiermit nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, dass zum aktuellen Zeitpunkt nicht sichergestellt werden kann, dass der Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet nördlich der Landesstraße im Bereich des Ortseingangs Groß-Dunsum bis zu einer Bautiefe von ca. 42 m (Flur 3, Flurstück 44) abgeschlossen werden kann.

 

Vor Abschluss des Wohnraumentwicklungskonzeptes gibt die Landesplanung Schleswig-Holstein zur einen möglichen Entwicklung der Fläche keine abschließende Stellungnahme ab.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen:…..;

 

Davon anwesend:….

 

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                        Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:….

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dunsum beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet nördlich der Landesstraße im Bereich des Ortseingangs Groß-Dunsum bis zu einer Bautiefe von ca. 42 m (Flur 3, Flurstück 44) einzuleiten.

 

Der wesentliche Grund für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplätzen zur Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation.

 

Bei dem Verfahren handelt es sich um einen selbstständigen Bebauungsplan nach § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB. Hierbei ist ein Flächennutzungsplan nicht erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen.