Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Wyk auf Föhr hier: a) Nachtrag zum Entwurf b) Wiederholung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses
Vorlage
Stadt/001358/5
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

a)      Für die Änderungsfläche Nr. 31 wird beschlossen, die Fläche im vorderen Bereich als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Parkplatzfläche) darzustellen Die rückwärtige Fläche verbleibt als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan.

 

b)      Der Entwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird einschließlich des Nachtrags zur Änderungsfläche Nr. 31 für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wyk auf Föhr beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird mit den beschlossenen Änderungen gebilligt. Der Entwurf des Planes und der Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die Auslegung zu informieren.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Stadtvertretung hat am 5.10.2006 die Behandlung der Anregungen und Bedenken sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beraten. Die Beschlüsse wurden gefasst unter Ausschluss des Punktes 5. der Vorlage 1358/3 zum Grundstück mit den Wohncontainern am Ziegeleiweg (Änderungsfläche Nr. 31). Dieser Punkt wurde zur Beratung an den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zurückverwiesen.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 1.11.2006 entschieden, die Planungen für die Fläche am Ziegeleiweg im Hinblick auf die Aufstellung der Wohncontainer nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen wurde entschieden, die Fläche im vorderen Bereich als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Parkplatzfläche) darzustellen. Die rückwärtige Fläche verbleibt als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan.

 

Der Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr muss entsprechend geändert werden. Für die Unterbringung der Notunterkünfte soll eine alternative Fläche gesucht werden. Die freiwerdende Gewerbefläche kann als Gewerbegrundstück verkauft werden.

 

Mit dieser Änderung kann nun der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss umfassend erfolgen.